Die Angst vor der Freiheit

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Es gibt eine historische Angst des Österreichers vor der Freiheit: Die einen können nicht loslassen, die anderen wollen nicht zupacken.

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Es gibt eine historische Angst des Österreichers vor der Freiheit: Die einen können nicht loslassen, die anderen wollen nicht zupacken.

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Wenn der strapazierte Vergleich irgendwo stimmt, dann an den Unis: Ein bisserl Autonomie gibt es nicht. So wenig wie ein bisserl Schwangerschaft. Aber genau davor stehen wir im Augenblick: Vor einem bisserl Freiheit.

Die großen Absichten des Ministers und seiner Sektionschefs sind gut und löblich: Vollrechtsfähigkeit, Bakkalaureat-System, und - erstmals in der Geschichte Österreichs - Privatuniversitäten. Warum werden die Botschaften wohl gehört - aber nicht geglaubt? Aus demselben Grund, aus dem verdiente Hochschulfunktionäre zurücktreten, zahlreiche akademische Lehrer und Studierende resignieren und Beamte in die innere Emigration gehen: weil eine gewaltige Kluft klafft zwischen den großen Ankündigungen und den Hunderten Reibereien und Problemen des Uni-Alltags. Beispiele gefällig?

Seit vier Jahren ist einer von mehreren Lehrstühlen einer Fakultät unbesetzt. Das Ministerium holt im vergangenen Sommer einen Professor aus Deutschland zu Berufungsverhandlungen nach Wien. Man verspricht die höchste Gehaltsstufe und meint nebenbei, daß dieses Versprechen freilich von der Universität bedeckt werden müsse. Wir Juristen nennen das einen Vertrag zu Lasten Dritter. Die Uni kann nicht bedecken, weil sie mit ihren Personalkosten im Augenblick im Minus ist. Der Professor aus Deutschland ist verwirrt und mißtrauisch - wem soll er glauben, und wer hat eigentlich das Sagen?

Oder: Eine exzellente Sekretärin in einem mittelgroßen Institut (26 Personen) "schupft" den Betrieb seit 19 Jahren. Sie verwaltet die ordentliche und außerordentliche Dotation, ist für mehrere Konten verantwortlich, koordiniert die Tätigkeiten von fünf weiteren Sekretärinnen im Pool, erledigt Fremdsprachenkorrespondenz - und verdient als vollbeschäftigte Kraft 13.600 Schilling netto im Monat. Sieben (!) Jahre lang wird versucht, sie von C in B einzustufen, um ihr Einkommen monatlich um 1.500 Schilling zu erhöhen. Kommissionen reisen aus Wien an und überprüfen tagelang alle Tätigkeiten der Sekretärin, der Institutsvorstand wird vom Wissenschaftsministerium zum Bundeskanzleramt, von dort zum Rektor und von diesem wieder zum Wissenschaftsministerium geschickt. Erst als sich ein Spitzenbeamter seiner erbarmt, wird im achten Jahr der Bemühungen die Angelegenheit innerhalb einer Woche erledigt - von oben herab, wie seit 250 Jahren.

Und genau hier liegt das Dilemma: Der Institutsvorstand muß dankbar sein, daß es diesen Beamten gibt, der sich noch etwas traut, der Entscheidungen trifft und dafür gerade steht. Gleichzeitig weiß er aber, daß in jeder normalen ausländischen Hochschule (außer in Deutschland) solche Angelegenheiten auf Institutsebene erledigt werden. Davon sind wir meilenweit entfernt. Wenn es ernst wird, wenn es um Dienstposten und Dienstrecht, um Geld und Studiengebühren geht, will niemand in Wien loslassen. Und auf Institutsebene will kaum jemand zupacken, sprich: um Freiheit und Autonomie kämpfen, aus Angst, die wenigen Helfer im Ministerium zu vergrämen und zwischen zwei Sesseln zu sitzen.

Diese zahllosen Reibungsverluste im Kleinen entsprechen der Quadratur des Kreises im Großen. Wie soll man 200.000 Studierende in 18 Hochschulen mit 1.800 Lehrern qualitätvoll ausbilden? Jede bessere Law School in den USA hat samt LLM-Programm maximal 1.500 Hörer. Die Grazer Juridische Fakultät hat 7.300 Hörer, die Wiener mehr als das Doppelte.

Geschichte ist viel mächtiger als mancher glaubt. Die österreichische Universitätsgeschichte ist Jahrhunderte hindurch die Geschichte einer verstaatlichten, zentral gelenkten Monopolanstalt ohne jede Konkurrenz. Einzig die Universität Wien hat zwischen 1389 (ihrer "zweiten Stiftung" unter Albrecht III.) und 1554 (ihrer ersten Verstaatlichung durch Ferdinand I.) eine "normale Zeit" der vollen Autonomie, der Internationalität und sozialen Ausgewogenheit der Lehrenden und Lernenden erlebt. Die Universität war finanziell unabhängig - durch Stiftungen, Pfründe, Maut-Einnahmen und Kolleggelder. Sie hatte ihr eigenes Statut, ihre eigene Studien- und Prüfungsordnung und ihre eigene Gerichtsbarkeit. Diese sollte vor allem die ausländischen Studierenden (bis zu 75 Prozent) schützen, die zwischen dem 14. und 16. Jahrhundert in Wien studierten ("Privilegium scholastikum" Kaiser Friedrich I. Barbarossas; 12. Jh.).

Das alles gefiel den Landesfürsten nicht. Sie konnten mit Unabhängigkeit und Autonomie nichts anfangen. Kaum hatte Ferdinand I. eine allgemeine zentrale Verwaltung eingeführt, begann er auch schon mit der Verstaatlichung der Universität. Als erstes wurde das autonome Statut durch ein landesfürstliches Grundgesetz verdrängt. Dann wurden die alten Selbstverwaltungsgremien entmachtet. An ihre Stelle trat ein Superintendent, der die Durchführung aller landesfürstlichen Gesetze überwachte. Gleichzeitig griff der Kaiser in die Studien ein, verfügte neue Fächer, beseitigte alte, bestellte Professoren und machte sie durch zusätzliche Bezahlung abhängig.

Den endgültigen Todesstoß gegen die autonome Universität führten aber Maria Theresia und ihr Sohn Joseph II. Zwischen 1753 und 1788 wurde jede Spur von Autonomie getilgt und die zentral verwaltete Monopolanstalt des Kaisers entwickelt. Als erstes schaffte Maria Theresia die Universitätsgerichtsbarkeit ab. Dann entzogen die Kaiserin und Sohn der Wiener Universität sämtlichen Besitz und alle privaten Einnahmequellen. Gleichzeitig wurde eine Bücherrevisionskommission eingerichtet, die jedes Lehrbuch approbieren mußte. Kein Professor durfte es wagen, auch nur einen Satz außerhalb der zugelassenen Bücher von sich zu geben. Wer staatlich besoldet wurde, meinte Joseph II., für den "höret alle Freyheit auf, willkürlich Sisteme in der Wissenschaft aufzustellen". Seine Rolle sei die eines "Sprachrohrs des Staates und des Monarchen". Als nächstes übernahm Maria Theresia die Ernennung und Bezahlung aller Professoren. Ihr Sohn verbot jeden Fremdsprachenunterricht und jedes Auslandsstudium. Die Grazer und Innsbrucker Universität degradierte er zu Lyzeen. 1787 wurde das Magisterium und 1788 das Bakkalaureat als "gänzlich unnütz" abgeschafft. Schon zuvor (1760) hatte man sämtliche Universitäten (mit Ausnahme Ungarns) einer zentralen Studienhofkommission unterstellt, die 1848 nahezu nahtlos in das Unterrichtsministerium überging.

Das war die Geburtsstunde der beamteten "Kümmerer". Erst sechs, dann 13 und heute weit über 2.500 Beamte kümmern sich um die österreichischen Universitäten. Nur haben sie sich Jahrhunderte hindurch um das Falsche gekümmert - nämlich um jeden Schmarren und das kleinste Detail im täglichen Betrieb. Der aufgeklärte Absolutismus hat in dieser Form alle Perioden, von der Monarchie über die Erste bis zur Zweiten Republik überdauert. Entscheidend war die huldvolle Zuwendung von Sachmitteln und Dienstposten. Wer mit den Herren in Wien konnte, sahnte ab, wer nicht konnte, blieb auf der Strecke. Also haben manche Professoren an manchen juridischen Fakultäten vier bis fünf Assistenten, an anderen drei und an etwas entfernteren zwei oder gar nur einen. Die Huld nimmt mit dem Quadrat der Entfernung ab. Offensichtlich hat niemand ein Interesse an transparenter Verteilungsgerechtigkeit: die einen nicht, weil sie nur verlieren können, die anderen nicht, weil nunmehr aufkommen würde, wie sehr sie sich in der Vergangenheit düpieren ließen; und das Ministerium schon gar nicht, weil es die Ausstattungsdivergenzen begründen müßte.

Das, was das Ministerium eigentlich wirklich hätte tun müssen, geschah so gut wie nie - nämlich klare strategische Zielvorgaben zu machen. Sieht man von der Thun-Hohensteinschen Reform und von der Firnbergschen Drittelparität ab - wobei die erste Reform richtig, die zweite falsch war - so haben die übrigen Minister bislang weitgehend verwaltet statt gestaltet. Wann wurde in Österreich, ähnlich wie in Frankreich, eine Zielsetzung bekannt, wie beispielsweise: wir wollen bis zum Jahr X den Anteil der Akademiker auf Y erhöhen? Oder: wir möchten innerhalb von X Jahren die Forschungsquote, bezogen auf das BIP von 1,5 auf 2,5 steigern? Statt Gesamtstrategien gab es Laisser-faire. Daher sind wir heute OECD-Weltmeister bei der Anzahl der Studienrichtungen (über 300!), die man einfach wuchern ließ; ebenso bei den - höchst ineffizienten - Einmann-Instituten, die 67 Prozent aller österreichischen Institute ausmachen. Und mangels irgendeiner Gesamtstrategie bei der Lehre in den letzten 50 Jahren haben wir nicht nur die längste Studiendauer, sondern auch die höchsten Drop-out-Raten.

Erst seit Busek und Einem scheint man sich auf die alte Autonomie zu besinnen, auf selbständige Hochschulen. Im 211. Jahr nach seiner Abschaffung geht man nunmehr wieder an die Einführung des Bakkalaureats. Alles wäre freilich glaubwürdiger, wenn es von einigen sichtbaren flankierenden Maßnahmen begleitet würde. Dazu gehören: * Die Evaluierung aller Fakultäten und Institute sowie vor allem des Wissenschaftsministeriums mit klaren personellen und sachlichen Konsequenzen.

* Die sofortige Ersetzung des gegenwärtigen kontraproduktiven Dienstrechts durch allgemeine Grundsätze, die an den Instituten und Fakultäten konkretisiert werden (Ende der zentralen Dienstpostenverwaltung).

* Ein echtes Globalbudget für jede Fakultät und jede "bereinigte" Studienrichtung, das auf Grund nachprüfbarer Kriterien zugeteilt wird.

* Die Beseitigung des Einjährigkeitsprinzips und die volle Virementfähigkeit zwischen allen Budgetansätzen, sodaß Ersparnisse bei Sachmitteln zur Einstellung von Personal führen können und umgekehrt.

* Das Recht jeder Fakultät (Studienrichtung), selbst über Art und Umfang der Drittmittelaufbringung inklusive Studiengebühren zu entscheiden.

* Die freie Gründung von Privatuniversitäten und privaten Studienrichtungen nach internationalen Standards.

* Die Umkehrung der verkehrten Welt: Das Ministerium ist ab sofort nur noch für Aufsicht, Strategie und PR-Maßnahmen zuständig; die Fakultäts- und Studienbetriebe sind autonom; die Universitäten fungieren als Holdings.

* Alle verbleibenden Beamten des Ministeriums und der Universität werden mit den Lehrenden und Studierenden ständig gemeinsam auf alle Veränderungen vorbereitet.

Der Autor ist Professor für Bürgerliches Recht an der Universität Graz.

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