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Reform der Hochschulreform?

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Die nachstehenden Ausführungen eines Kenners der Materie, welche sich mit dem Problem der in einem Endstadium der Vorbereitung befindlichen Hochschulreform beschäftigen, weichen von den konventionellen Interpretationen zum Gegenstand erheblich ab. Wir müssen vermuten, daß die Publikation Anlaß zu Kontroversen und hoffentlich nur sachlichen Stellungnahmen sein wird. Die Redaktion

Die Nachrichten über die schon fast zum Lehrfach gewordene „Hochschulreform“ häufen sich in letzter Zeit. Es hat den Anschein, als ob noch in diesem Jahr die ersten Gesetze der parlamentarischen Behandlung zugeführt werden würden.

Reformen im Bereich der Hochschulstudien hat es auch früher gegeben, wie ein Blick auf die Jahre 1855, 1893, 1935, 1945, 1953 zeigt, um nur die neueren Reformen zu nennen. Die jetzt • laufende Reformkampagne will allerdings weiter gehen und das ganze Gebäude der klassischen Universität, Lehrer und Studierende, Methoden, Einrichtungen und Grade ändern und neu bewerten. Als Hauptanlaß für die Reform wird meist die enorme Zunahme der Zahl der Studierenden angegeben: Diese Zunahme beruht zu einem geringeren Teil auf dem natürlichen Wachstum der Bevölkerung, überwiegend auf der günstigen Wirtschaftslage und dem Zustrom ausländischer Studenten an die österreichischen Hochschulen, schließlich aber, und das muß einmal aiisgesprochen werden, auch darauf, daß es jenseits von Notwendigkeit, Bedarf und Eignung einfach Mode geworden ist, zu studieren und sich dieses Studium fördern zu lassen. Bis vor etwa zehn Jahren war es für materiell minderbemittelte Personen schwer, ein Studium abzuschließen — ungeachtet der auch damals bestehenden Kollegiengeldbefreiung und verschiedener Stipendien. Seither hat sich die Lage vollkommen geändert, da durch das Studienbeihilfengesetz jeder Studierende bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen ausreichend gefördert wird; die Voraussetzungen unterliegen bezüglich ihres Ausmaßes einer sinkenden Tendenz, was aus verschiedenen Gründen, nicht nur politischen oder sozialen, erklärlich ist. Die Nöte der Hochschulen sind durch die Entwicklung jedenfalls stark vergrößert worden. Zweifellos sind durch die Studienbeiihilfen manche echte Begabungen gefördert worden. Nicht gering dürfte aber die Zahl derjenigen Personen sein, die infolge der günstigen finanziellen Verhältnisse, die Studierenden geboten werden — man könnte von studentischer Besoldung sprechen — es vorziehen, statt unmittelbar nach der Reifeprüfung einen Beruf zu erlernen oder auszuüben, einige Jahre auf den Hochschulen zuzubringen.

Titel ohne Mittel?

Nun könnte man die Frage aufwerfen, ob die Vermehrung der Zahl der Studierenden nicht so sehr durch Studienreform, sondern durch Vermehrung der personellen und materiellen Grundlagen und Einrichtungen der Hochschulen hätte berücksichtigt werden können: das würde dem Quantitätsdenken, das heute verbreitet ist, ebenso entsprechen und hätte nicht das Risiko der Neueinführung von Organisa- tionsformen, Studien- und Prüfungsmethoden gebracht, deren Erfolg mindestens solange fraglich ist, solange nicht die nötigen materiellen und personellen Mittel bereitstehen.

Indes mag gerne zugegeben werden, daß die grundsätzliche Zweiteilung des Studiums in ein Diplom- und ein Doktoratsstudium insbesondere im Hinblick auf internationale Verhältnisse sinnvoll und zweckmäßig ist, sofern die nötige rigorose Haltung bei den Prüfungen und insbesondere bei der Doktoratserwerbung beachtet wird. Dies hätte jedoch auch unter Beibehaltung oder nur teilweiser Modifikation der bisherigen Ordnungen erreicht werden können, wenn die in jedem Fall unerläßlichen materiellen und personellen Grundlagen beigestellt worden wären. Die Fakultäten haben daher von Anfang an keinen Zweifel daran gelassen, daß eine weitgehende Reform nur dann sinnvoll ist, wenn die nötigen Voraus setzungen geschaffen werden, das heißt, daß ein Mehrfaches der derzeitigen Mittel beigestellt werden kann.

Entrümpelung?

Die Reform steht unter anderem auch unter dem Schlagwort von der „Modernisierung des Unterrichts“, der „Entrümpelung der Vorlesungen“, der „Ausrichtung auf die Be- rufserfordemisse“. Dies mag den Studierenden vielleicht ganz angenehm klingen, es mag auch zugegeben sein, daß manche Vorlesungen antiquierte Detaillistik pflegen — im Ganzen besteht die Gefahr, daß unter diesen Schlagworten eine Verflachung des heute besonders hohe Anforderungen stellenden Unterrichts eintritt. Am Beispiel des rechtswissenschaftlichen Studienordnungsentwurfes zeigt sich dies deutlich: Was soll man von einer Studienordnung denken, die den Kerngebieten des Rechts, dem Bürgerlichen Recht, dem Strafrecht und den Prozeßrechten nur drei

Semester zubilligt, die eine nur sehr kursorische Einführung in das Wirtschaftsleben gibt, die eine Reihe von wichtigen Disziplinen, wie Arbeitsrecht, Vertragsversicherungsrecht, Urheber- und Patentrecht, Internationales Privatrecht zu wenig oder überhaupt nicht beachtet? Daß jede moderne Rechtswissenschaft des historischen Unterbaues bedarf, einer eingehenden Kenntnis der Entwicklungen, die zu den heutigen Formen von Recht und Staat geführt haben, ist einleuchtend, aber der Entwurf beachtet die historischen Fächer, mit Ausnahme des römischen Rechts, zu wenig — vor allem was die Geschichte von Recht und Staat im eigenen Land, in Österreich selbst, betrifft.

Und die Bedeutung des römischen Rechts? Hier könnte am ehesten eine Kürzung der historischen Ausbildung zugunsten anderer historischer, aber auch moderner Fächer vornehmen, denn die Bedeutung des römischen Rechts ist heute vielfach nur die einer ehrwürdigen Ruine ohne unmittelbare Beziehung zur

Gegenwart: Die Rechtsordnung ist vielfach von den Regeln des römischen Rechts abgewiohen; einstige Bollwerke des römischen Rechts, wie die Eigentums- und Besitzlehre, sind fast vollkommen durchlöchert. Seine Technik ist für die Reohtsanwenidung kaum noch bestimmend, wie sie es für weite Bereiche in Europa und in Übersee ohnedies nie oder nur partiell war. Aber auch in der künftigen Ordnung soll der junge Jurist ein Übermaß von römischem Recht hören und dafür beim modernen Recht, in geschichtlicher Kennt nis und auch in der Kenntnis nationalökonomischer und öffentlich-rechtlicher Zusammenhänge und Komplexe Zeitmangel leiden! Denn auch für das große Gebiet des öffentlichen Rechts und der Wirtschaft für Juristen sind nur drei Semester vorgesehen. Als Entschuldigung wird angeführt werden, daß eine Reihe von speziellen Studienrichtungen vorgesehen sind, wie die betriebswirtschaftliche, die soziologische usw.: aber das bedeutet nur ein Ausweichen in Kompetenzabgrenzungen bzw. Kompetenzausreden, an Stelle einer einigermaßen umfassenden Bildungsvermittlung.

In der Personalschere

Die Reform geht davon aus, daß neue Unterrichtsmethoden, insbesondere die Behandlung des Lehrstoffes in kleineren Gruppen von nicht mehr als etwa 50 Teilnehmern (jedenfalls bei gewissen Disziplinen) angewendet werden sollen: wie das bei der nicht beliebig und nicht in absehbarer Zeit steigerbaren Zahl der Professoren, Dozenten und Assistenten geschehen soll, ohne die derzeitige Überbelastung des wissenschaftlichen Personals nochmals zu erhöhen, weiß niemand — es sei denn, man reduziert das Niveau und die Intensität dieser Lehrveranstaltungen auf Kurse, die keine wissenschaftlichen Aspekte zeigen. Nationalökonomisch ausgedrückt bedeutet das, daß bei steigendem materiellen Aufwand für die Universitäten die entsprechende Personalvermehrung nicht rasch genug erfolgen kann, so daß die Universitäten in die Personalschere kommen.

„Demokratisierung“?

Es sei noch ein Thema erwähnt: das oft zu hörende Schlagwort von der „Demokratisierung der Hochschule“, das insbesondere auf die Art der Ergänzung des Standes der akademischen Lehrer gemünzt ist. Angesichts mancher Äußerungen könnte man fast meinen, daß die Professoren sich nur durch Protektion, Inzucht und andere Methoden die vermeintliche Exklusivität ihres Standes behauptet haben, daß also die Weltgeltung der österreichischen Wissenschaft nur durch ein nepo- tistisches System zustande gekommen sei. Die völlige Haltlosigkeit solcher Behauptungen ist jedem Sachkenner klar, der weiß, welche Unsicherheiten und Schwierigkeiten die akademische Laufbahn auch bei vermeintlich bester sozialer Ausgangsposition enthält. Die Vorschläge, die jetzt bezüglich des Berufungsverfahrens gemacht wurden

— nebenbei von einer nicht von den Fakultäten ermächtigten Institution

— laufen auf ein Ausschreibungsverfahren mit Herbeiziehung auswärtiger Gutachter über die Eignung von Kandidaten hinaus.

Nun ist das Ausschreibungsverfahren in einigen europäischen Staaten üblich, und zwar gerade in jenen, in denen die Zahl der jährlichen wissenschaftlichen Publikationen oft in umgekehrtem Verhältnis zur Bedeutung vieler dieser wissenschaftlichen Werke steht. Wenn dieses Ausschreibungsverfahren Wirklichkeit würde, bedeutete dies, daß den Professoren die Fähigkeit und die Objektivität abgesprochen würde, die Geeignetsten auf Lehrstühle zu berufen; überdies würde aber keine grundsätzliche Änderung eintreten, weil in der wissenschaftlichen Welt für die einzelnen Besetzungen in der Regel nur eine sehr begrenzte Zahl von Kandidaten in Betracht kommt. Um die inländische Bankerotterklärung noch deutlicher zu machen, sieht der Vorschlag auswärtige Fachgutachten vor: daß trotzdem der Vorwurf der Unkorrektheit laut werden würde, ist wohl klar.

Die Hochschulen haben jetzt, am Ende der Neuzeit, ein unermeßliches Aufgabengebiet vor sich. Sie haben, sieht man von bedauerlichen politischen Fehlleistungen der Hochschulen ab und sieht man ab von Mängeln, die auf ihrer ungenügenden Dotierung beruhen, bisher die akademische Elite ausreichend geschult. Man vermehre die Mittel, man beseitige Hemmnisse, man forciere nicht den ohnedies bestehenden Zudrang zu den Hochschulen, sondern sei um Förderung und Auslese der Besten bemüht, und die österreichischen Hochschulen werden ihren guten Ruf behalten und weiter vermehren!

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