Akademische Bescherung

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Mehr Effizienz, mehr Autonomie und weniger Pragmatisierung: Die Stoßrichtung der geplanten Dienstrechts- und Strukturreform an Österreichs Hochschulen ist klar. Umstritten bleibt das "Wie".

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Mehr Effizienz, mehr Autonomie und weniger Pragmatisierung: Die Stoßrichtung der geplanten Dienstrechts- und Strukturreform an Österreichs Hochschulen ist klar. Umstritten bleibt das "Wie".

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Ein schönes Weihnachtsgeschenk haben wir da bekommen", hilft sich Herbert Sassik mit ein wenig Ironie. Am 15. Dezember präsentierte die von Bildungsministerin Elisabeth Gehrer eingesetzte Arbeitsgruppe "Erweiterte Autonomie und neues Dienstrecht" den anwesenden Vertretern von Universitäten, Politik und Presse zwei Stapel PowerPoint-Folien und ihre Vorstellungen dessen, was unter "Modern Studieren und Forschen" zu verstehen ist.

"Wahrscheinlich in der politischen Absicht, dass es über die Weihnachtsferien keine Diskussionen gibt und dass Dienstrecht und Stukturreform im Frühjahr rasch über die Bühne gehen," glaubt Sassik, Assistenzprofessor am Institut für Experimentalphysik an der TU Wien und stellvertretender Vorsitzender der Bundessektion Hochschullehrer in der Gewerkschaft öffentlicher Dienst. Zwar lehne man "sicher keine Verhandlungen ab", doch "das Schatzkisterl von gewerkschaftlichen Maßnahmen ist recht üppig gefüllt." Auch der Sprecher des bundesweiten Universitätslehrerverbandes, Wirtschaftsprofessor Wolfgang Weigel von der Uni Wien, übt am Zeitpunkt und der "schockierenden" Art der ministerialen Offenbarung Kritik: "Manche wissen noch gar nichts von ihrem Glück."

Tatsächlich stünde den heimischen Universitäten ab dem Wintersemester 2002 als (autonome) wissenschaftliche Anstalten öffentlichen Rechts einiges ins Haus: Nach den Plänen von Bildungsministerin Elisabeth Gehrer sollen die universitären Aufgaben in Leistungsverträgen zwischen Hochschule und Ministerium geregelt werden. Die Universitäten wären somit in personellen und organisatorischen Fragen wie etwa der Berufung von Professoren oder der Eröffnung und Schließung von Instituten und Fakultäten selbständig. Finanziert werden die Unis durch mehrjährige Globalbudgets. Nach Art eines Aufsichtsrates soll als dritte Verwaltungsebene über Senat und Rektor ein so genannter Universitätsrat eingesetzt werden, der auch bei der Bestellung des Rektors mitwirkt und Controlling-Funktion hat.

Getrennte Kassen Auch die Höhe von Studiengebühren kann von den Universitäten (innerhalb eines vom Ministerium festgesetzten Rahmens) eigenmächtig bestimmt werden. Zwar bedient sich der Finanzminister ab Herbst 2001 zwei Semester lang der Einnahmen, doch ab 2002 sollen die Geldströme in die Universitätskassen fließen. Schließlich sind die Unis aufgefordert, eine Eingangsphase "mit Orientierungs- und Steuerungsfunktion" einzuführen, um die Drop-Out-Rate von 47 Prozent zu senken. Geplant ist auch eine "Strukturbereinigung" bei den insgesamt 170 Studienrichtungen, die in Österreich immerhin 356-mal angeboten werden. Die Vielzahl der Standorte (etwa sechs beim Architekturstudium) soll damit ein Ende haben.

Nicht nur in der Organisation, auch im Dienstrecht soll "kein Stein auf dem anderen bleiben", so der geschäftsführende Vorsitzende der Steuerungsgruppe für Strategie und Planung im Universitätsbereich, WU-Professor Stefan Titscher. Nach dem präsentierten "4-Säulen-Modell" soll es künftig vier Stufen universitärer Lehre geben, wobei die ersten drei zeitlich limitiert und nicht wie bisher verlängerbar sind.

Demnach stehen "wissenschaftlichen Mitarbeitern" nach Abschluss ihres Diplomstudiums weiterhin vier Jahre zur Verfügung, um ihre Doktorarbeit zu verfassen. Als "Universitätsassistenten" müssen sie sich dann künftig innerhalb von vier Jahren (statt bisher sechs) durch "kontinuierlichen Leistungsnachweis" für eine befristete Vertragsprofessur qualifizieren. Eine Habilitation ist für die Dozentur nicht mehr erforderlich, doch kann jede Universität "in einer Ausschreibung für eine Professorenstelle eine Habilitation vorschreiben", erklärt Sektionschef Sigurd Höllinger vom Bildungsministerium. Ist die Berufung zum "befristeten Vertragsprofessor" erfolgt, so winkt im günstigsten Fall nach höchstens sieben Jahren der unbefristete Lehrstuhl ("Tenure") - oder es heißt Abschied nehmen von der Alma Mater.

Bereits im Juni dieses Jahres soll die Dienstrechtsnovelle vom Parlament beschlossen werden und bis zur Vollrechtsfähigkeit der Universitäten (Zieldatum: Oktober 2002) wirksam sein. Spätestens im Herbst 2001 wäre damit die Pragmatisierung von Hochschulassistenten Geschichte. Der Grund für die Eile: "Wenn man jetzt nichts tut, sind in 15 Jahren 74 Prozent aller Assistenten pragmatisiert. Dann kann man zusperren," gibt Stefan Titscher zu bedenken. Immerhin ein Viertel aller Professorenstellen ist in den nächsten fünf Jahren neu zu besetzen.

Gespaltene Gefühle Zwar hatten sich zwei Drittel der Rektoren für das weit reichende Reform-Konzept des Bildungsministeriums ausgesprochen, doch sowohl gegen das angepeilte Dienstrecht als auch gegen die anvisierte Vollrechtsfähigkeit der Hochschulen regt sich zunehmend Widerstand. Sämtliche Kunstuniversitäten sowie die Universitäten Salzburg, Innsbruck und Klagenfurt haben sich in Resolutionen gegen die völlige Autonomie ausgesprochen und befürchten (wie etwa die Universität für angewandte Kunst in Wien), dass sich die Bundesregierung damit "von der politischen und finanziellen Verantwortung für die universitäre Bildung" verabschiede, doch letztlich "ihren politischen Einfluss auf die Universitäten" behalten wolle.

Hinter der zügig vorangetriebenen "erweiterten Autonomie" vermuten viele eine fiskalpolitisch motivierte Ausgliederungspolitik: Rechnet Gewerkschafter Herbert Sassik durch die Vollrechtsfähigkeit mit Mehrbelastungen von etwa 40 Milliarden Schilling für die Unis, so ortet Reinhard Folk, Vorsitzender der Bundeskonferenz des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals, durch die Umstellung vom Beamten- auf das Angestelltendienstrecht sowie durch Versicherungen und Mietzahlungen vorsichtig eine Mehrfachbelastung "im zweistelligen Milliarden. Als "völlig aus der Luft gegriffen" beurteilt dagegen Stefan Titscher alle Zahlenangaben zu möglichen Mehrkosten und verweist auf Expertisen, die spätestens Anfang März konkrete Ergebnisse liefern sollen. Erwartet sich das Ministerium vom Übergangs-Dienstrecht größere Chancen für den wissenschaftlichen Nachwuchs, so empfindet es "Mittelbau"-Vertreter Folk als "Kahlschlag": "Die junge Generation ist konfrontiert, dass sie den Job verliert." Wie viele der 1247 Universitätsassistenten im provisorischen Dienstverhältnis demnächst auf der Straße stehen, kann auch er nicht abschätzen: "Die Vertragsprofessuren werden ja erst durch Kündigungen generiert." Nicht das Ende der Assistenten-Pragmatisierung sei das Problem, sondern die viel zu geringe Anzahl an Professorenstellen, moniert Folk.

Um durchlaufende Universitätskarrieren zu ermöglichen plädiert er daher für das amerikanische Modell des "Tenure Track", der "Spur" vom Doktorat zur unbefristeten Professur: "Schnittstelle ist der Eintritt in den Tenure Track. Mit Qualitätskontrollen kann man dann eine Definitivstellung bekommen." Nichts hingegen hält er vom viel propagierten deutschen Modell der zeitlich befristeten "Juniorprofessur", dann diese Professur führe "ins Nichts." Noch gibt man sich nicht geschlagen: Am 25. Jänner soll der ministerialen Reformgruppe ein eigenes Alternativmodell vorgestellt werden.

Humboldt's Ende?

Dass der zunehmende internationale Wettbewerb umfassende Reformen am heimischen Hochschulwesen nötig macht, kommt freilich auch für die Standesvertreter nicht überraschend. Seit Jahren wird über Mittel und Wege einer Universitätsreform diskutiert, und schon im ÖVP-FPÖ-Koalitionsabkommen ist von mehrjährigen Globalbudgets und Verwaltungsautonomie - jedoch noch nicht von Studiengebühren - die Rede. Im Mai 2000 präsentierte auch die Rektorenkonferenz ihre "14 Eckpunkte einer anzustrebenden Universitätsreform" - ähnlichen Inhalts. Die herbstliche Offenbarung von Studiengebühren ab dem Wintersemester 2001/02 war ein nächster, umstrittener Schritt in Richtung universitärer Selbstfinanzierung. Schließlich wünschte sich die Industriellenvertretung Anfang Dezember ein Ende der "Ineffizienz in Forschung und Lehre" und stattdessen "unternehmerische Universitäten".

Für den Verband sozialistischer Studentinnen und Studenten (VSStÖ) eine Horrorvorstellung, befürchtet man doch das "definitive Ende des Humboldt'schen Universitätssystems". Der geplante Universitätsrat spare zudem die Mitsprache von Mittelbau und Studierenden aus Anders klingt der Kommentar der Österreichischen Hochschülerschaft: So kann ÖH-Vorsitzender Martin Faißt den Reformvorschlägen dann "einiges abgewinnen", wenn die sie "nicht vom eisernen Spargedanken getragen werden und auch die Studierenden in die Gestaltung einbezogen werden." (siehe Furche-Gespräch Seite 11) Der Pragmatisierung als "Übel erster Klasse" weine man keine Träne nach. Faißt geht sogar noch weiter und fordert zur Beurteilung von Uni-Lehrern ein Bonus-Malus-System.

Besondere Sprengkraft birgt die projektierte "Standortbereinigung": Welche Kriterien zur Bewahrung oder Schließung von Studienstandorten herangezogen werden, müsse "im Wechselgespräch" zwischen den betroffenen wissenschaftlichen Einrichtungen und den politischen Instanzen geschehen, fordert der Präsident der Österreichischen Akademie der Wissenschaften, Werner Welzig. Dabei wäre Rentabilität "die dümmste aller Kategorien." Vielmehr müssten die Qualität des Angebotenen, die Tradition des Landes sowie die nötige Erneuerung der Universitäten als Kriterien herangezogen werden.

Zu kritisieren sei auch die Auffassung, dass die Universität "immer auf die Wirtschaft schielen" müsste, meint Welzig: "Die zentrale Frage ist, ob das ein guter Slawist oder Orientalist ist. Was verwendbar ist, ist auch eine gute Frage - aber dennoch die zweite."

Die Eckpunkte der Universitätsreform sind abrufbar unter: www.bmbwk.gv.at/3uniwes/unireform

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