6762544-1968_22_05.jpg
Digital In Arbeit

Voraussetzungen waren nicht vorhanden

Werbung
Werbung
Werbung

Nun bieten die rechts- und staatswissenschaftlichen Fakultäten in Wien, Graz und Innsbruck jeweils zwei bis drei dieser Möglichkeiten. Linz und die Hochschule für Welthandel deren vier bis fünf. Natürlich hat es vor allem an den Universitäten anfangs manche Schwierigkeiten gegeben; Personal- und Raummangel standen im Weg. Die Studenten drängten; die Professoren konnten nicht beginnen, solange die Voraussetzungen nicht geschaffen waren. Inzwischen hat sich die Auf regung gelegt und — wie gesagt — die ersten Magistri stehen vor der Sponsion.

Wer kommt nun an die Reihe, reformiert zu werden? Für alle Studienrichtungen müssen nun eigene Studiengesetze ausgearbeitet werden, auf denen dann die Studienordnungen des Ministeriums (als Verordnung) und die von den Hochschulen autonom zu gestaltenden Studienpläne aufzubauen sind. Bei den Sozialwissenschaften begann man mit dem Gesetz — und stieß dann auf Schwierigkeiten, die Gegebenheiten der einzelnen Fächer dem Rahmen einzupassen. Bei den Technikern versuchte man den umgekehrten Weg, zuerst nach dem gegebenen Muster die Einzelheiten zu besprechen. Die endgültige Vorgangsweise dürfte wohl in der Mitte liegen, beide Bereiche so lange aufeinander abzupassen, bis sie übereinstimmen.

Die Entwürfe für die besonderen Studiengesetze der Technischen Hochschulen und der Philosophischen Fakultäten gingen dieser Tage zur „Vorbegutachtung“ hinaus — auch hier ein neuer Weg des Unterrichtsministers, der zuerst die unmittelbar Betroffenen nach ihrer Meinung fragen will, bevor die Gesetzentwürfe den vorgeschriebenen Weg nehmen. Es kann sich also noch manches ändern, bevor die neuen Bestimmungen in Kraft treten. Auch die österreichische Hochschülerschaft kann Stellung beziehen.

Für die Techniker sieht schon das

Studiengesetz eine genaue Aufzählung aller Möglichkeiten vor, die ihnen an den beiden Technischen Hochschulen in Wien und Graz geboten werden, wobei jede Fakultät mehrere Möglichkeiten aufweist, auch manche neue unter ihnen, die dem wissenschaftlich-technischen Fortschritt entsprechen.

Für alle soll gelten, daß das Diplom nach dem zehnten Semester erworben werden kann. Der erste Studienabschnitt würde dabei vier, nur bei den Chemikern fünf Semester erfordern. Schließlich sollen an der TH Wien eigene Studiengänge für Versicherungsmathematik mit sechs und für Rechentechnik mit vier Semestern geboten werden, die zwar auch mit Prüfung und Zeugnis enden, nicht aber den Diplomingenieur und damit die Akademikerqualifikation verleihen.

„Keine Vertrauenkrise beim Patienten."

Der Gesetzentwurf für die Philosophischen Fakultäten ist wesentlich weiter gefaßt. Er sieht nur vor, daß dort „Studiengänge für das Lehr- amt an höheren Schulen“ und „sonstige Studiengänge zur wissenschaftlichen Berufsvorbildung“ einzurichten sind. Beide haben eine Kombination zweier Fächer sowie die erforderlichen Hilfs- und Ergänzungsfächer vorzusehen. Für die künftigen Lehrer soll ein Praktikum eingebaut werden. Das Philo- sophicum ist nur noch für Dissertanten, nicht also für jene vorgesehen, die mit dem Diplom und dem Magistertitel abschließen. Für das Doktorat ist die Dissertation öffentlich zu verteidigen. Alles andere bleibt den Studienordnungen und Studienplänen vorenthalten.

Diese beiden Entwürfe sind so weit, daß sie im Herbst ins Parlament gehen könnten. Auch die Theologen haben ihre Beratungen so weit abgeschlossen, daß ihre Vorschläge formuliert werden konnten: Dort soll unterschieden werden zwischen dem eigentlichen Theologiestudium der künftigen Priester, dem speziellen Religionspädagogischen Studium und der Kombination zwischen Theologie und einem Lehrfach der Philosophischen Fakultät, womit der Religionslehrernachwuchs aus Laienkreisen vermehrt werden soll. Für alle aber soll der Magister der Theologie sechs Jahre Studium erfordern.

Bei den Juristen und bei den Medizinern ging der Streit um die Frage des Doktortitels. Nach den Grundsätzen des Allgemeinen Hoch- schulstudiengesetzes soll ja das Diplomstudium mit dem Magister für die Ausübung akademischer Berufe genügen und für das Doktorat die Dissertation vorausgesetzt werden. Soviel bisher bekannt wurde, werden die Juristen nun mit dem Magister vorliebnehmen, aber für das Diplom keine formelle Diplomarbeit abgeben müssen. Den Medizinern soll wie bisher der Dok tor mit dem normalen Studium verliehen werden, um „keine Vertrauenskrise beim Patienten“ entstehen zu lassen.

So fehlen noch die kleineren Hochschulen, die Studienrichtungen des Berg- und Hüttenwesens, des Markscheide- und Erdölwesens in Leoben, der Veterinärmedizin sowie der Land- und Forstwirtschaft und des Gärungswesens an den beiden Wiener Fachhochschulen. Sie sind alle im wesentlichen durchgearbeitet und müssen nur warten, weil die großen Bereiche vordringlich sind und nicht alle auf einmal erledigt werden können.

Es fehlen aber auch noch Studienrichtungen für politische Wissenschaften und für Publizistik, ohne die eine Studienreform nicht als abgeschlossen betrachtet werden sollte. Die Möglichkeiten, die Aspekte der Politik und der öffentlichen Meinung, ihrer Funktionen und ihrer Gestaltung in die gegebenen Rahmen hineinzupressen oder mit dem Ausweg des interfakultären Studiums, des „Studium irreguläre“ auf sie einzugehen, können heute nicht mehr genügen.

Ein Thema. Viele Standpunkte. Im FURCHE-Navigator weiterlesen.

FURCHE-Navigator Vorschau
Werbung
Werbung
Werbung