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Reform für Theologiestudium

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Die immer wieder erfolgte Ergänzung der Studienpläne der theologischen Fakultäten in den letzten Jahren und vereinzelt auch Streichungen von Fächern ließen immer mehr Stimmen für eine Reform des gesamten Theologiestudiums laut werden! Welche Grundkonzeption soll nun einer solchen Reform zugrunde gelegt werden? Hängen wir nicht wieder zu sehr an den traditionellen Fächern?

Unserer Meinung nach müßte die biblische Theologie, das heißt die Heilige Schrift, als Grundlage der Theologie und des theologischen Studiums dienen, wie auch Professor Ziimmermann aus Bochum 1966 in einem Aufsatz in „Theologie und Glaube“, Seite 24 bis 28, fest- gestellt hat. Professor Lohflnk konzipiert ebenfalls in einem Aufsatz in „Stimmen der Zeit“, 1968/2, Seite .120 ff., und zwar mit einer Spitze gegen Prof. Karl Rahner, ein Theologiestuddum ausgehend von der Heiligen Schrift. Gemeinsam mit Prof. Zimmermann und Prof. Lohflnk müssen wir uns für eine Ausweitung des Studiums der Heiligen Schrift und der Exegese einsetzen.

Die bisherige Gliederung des Studiums...

Bis jetzt umfaßte das Theologiestudium zehn Semester (die letzten Jahre zwölf Semester) und gliederte sich in drei Studienabschndtte mit zirka zehn, je nach Fakultät etwas verschiedenen Fachgebieten. Hier diene Graz als Beispiel: im ersten Studienabschnitt werden in einem viersemestrigen Zyklus Christliche Philosophie, Fundamentaltheologie und Altes Testament geboten. Im zweiten Studienabschnitt wiederum Kirchengeschichte, Neues Testament, Dogmatik und Moraltheologie. Im dritten Abschnitt (9. bis 12. Semester) hört man Pastoraltheologie, Katechnik, Kirchenrecht und Dogmengeschichte.

...und die Forderungen des Konzils an Hand eines neuen Entwurfes

Das Konzil verlangte schon im Artikel 17 des Dekretes „Priesterbildung“ (vergleiche Rahner-Vor- grimimler, Kleines Konzilskompendium, Seite 306 ff.) eine gewisse Neuordnung: „Da die wissenschaftliche Ausbildung nicht der bloßen Mitteilung von Begriffen dient, sondern die wahre, innere Formung der Alumnen anstreben muß, sollen die Lehrmethoden überprüft werden; das gilt sowohl für die Vorlesungen, Kolloquien und Übungen, als auch für die Förderung des privaten Studiums der Alumnen und ihrer Zusammenarbeit in kleinen Kreisen.

Im Jänner 1968 legte die Dekanekonferenz der theologischen Fakultät einen neuen, unserer Meinung nach positiven Gesetzesentwurf vor, der auch am Fakultätentag, am 22./23. April, im Bundesmdnisterium für Unterricht im großen und ganzen übernommen wurde. Dieser Entwurf teilt das Theologiestudium in drei verschiedene Studienrichtungen ein: • Ein Fachtheologisches Studium dient der Ausbildung der Priester amtsanwärter und des wissenschaftlichen Nachwuchses und dauert zehn Semester.

• Ein selbständiges religionspäda gogisches Studium dient vor allem der Ausbildung von Laien mit Spezialisierungsmöglichkeiten und dauert auch zehn Semester.

• Ein kombiniertes religionspädagogisches Studium eröffnet die Möglichkeit, das Lehramt für katholische Religion, verbunden mit einem oder mehreren Fächern, für höhere allgemeinbildende Schulen zu erwerben und dauert in seinem theologischen Teil acht Semester.

Jedes dieser drei Studien besteht aus zwei Studienabschnitten, wobei der erste bei allen vier Semestern dauert und sehr ähnlich ist. Die Differenzierung geschieht dann im zweiten Abschnitt von sechs beziehungsweise vier Semestern. Im ersten Studienabschnitt ist an folgende Fächer gedacht: Geschichte der Philosophie, Einführung in die

Heilige Schrift, Systematische Philosophie und Fundamentalexegese, wobei die beiden letzten die Diplomprüfung ausmachen sollen (Die Diplomprüfung ist die Abschlußprüfung nach jedem Studienabschnitt. Fundamentalexegese meint eine kursorische Lesung des AT und NT und eine Andeutung der Forschungsergebnisse in großen Zügen )

Der zweite Studienabschnitt soll Exegese des alten und neuen Testamentes, Kirchengeschichte, Fundamentaltheologie, Kirchenrecht. Biblische Theologie, Dogmatik, Moraltheologie und Pastoraltheo- logie bringen, wobei die Fächer ab Kirchenrecht Diplomprüfungsfächer sein sollen

Vorschläge und Forderungen

O Keine Diplomprüfung soll mehr als drei Prüfungsfächer umfassen.

O Für die Diplomprüfung darf nur eine Vorprüfung pro Semester des

Studienabschnittes verlangt werden. Außerdem sollen für jeden Studienabschnitt zwei bis vier Seminare oder Proseminare verlangt werden

• Denjenigen, die den Lehrberuf anstreben, soll überhaupt mehr an katechetischen und religionspädagogischen Vorlesungen geboten werden.

• Man lasse im Geiste des Konzils Fächer und Themen längst vergangener Zeiten freudigst aus.

• Der Rahmen des Gesetzes ist so offen wie möglich zu halten, um den besonderen Eigenheiten der Fakultäten größeren Raum zu lassen.

• Man verlange nicht Vorprüfungen über Fächer, die in keinem Fall momentan an mehr als zwei Fakultäten explizit gelesen werden, zum Beispiel „Spirituelle Theologie“, „Ökumenische Theologie“, „Religionswissenschaft“ usw., und verankere sie nicht im Gesetz.

Gemäß § 143 des allgemeinen Hochsdhulstudiengesetzes (aHStG., BGBl. 177/1966) ist für „das Studium der Wahl- und Freifächer ausreichend Zeit zu gewähren.“ Diesem Grundsatz müßte viel mehr Rechnung getragen werden.

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