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Die Wiedererrichtung der Universität Salzburg erfolgte 1962. Der bis dahin selbständigen Theologischen Fakultät Salzburg wurde eine Philosophische zur Seite gestellt und mit ihr zur neuen Alma Mater Paridiana vereinigt. Die Wiederaufnahme des historischen Namens sollte Gedenken an den Gründer der alten Universität, Erzbischof Paris Lodron, und Betonung der Kontinuität sein. Neben der Theologischen Fakultät, deren Fortbestehen alte und neue Universität verbindet, gab es in Salzburg auch ein Kontinuum des universitären Gedankens, von dem aus in vielfacher Weise die Wiedererrichtung der Universität betrieben wurde.

Unter bayrischer Verwaltung war die alte Universität Salzburg 1810 aufgehoben worden. Als Nachfolgeeinrichtung entstand ein Lyzeum, eine höhere Schule mit einer Theologischen, Philosophischen und Medizinisch-chirurgischen ^ Studienabteilung, deren Rechtsstellung und Bedeutung deutlich unter jener einer Universität ihren Platz hatte.

Als das Land Salzburg 1816 zu Österreich kam, wurde daran zunächst nichts verändert. Eine Petition Salzburger Bürger, die noch im gleichen Jahr verfaßt wurde und die Erneuerung der Universität zum Ziel hatte, blieb ergebnislos.

Während die hohen Schulen in Graz und Innsbruck, die schon unter Kaiser Josef II. in Lyzeen umgewandelt worden waren, 1827 wieder zu Universitäten erhoben wurden, blieb das Lyzeum Salzburg bis zur Thun-schen Unterrichtsreforrm nach der Revolution von 1848 in seiner Form bestehenr. ---'--------~——----

Der Theologischen Studienabteilung gelang es allerdings, durch den Gebrauch des eingeräumten Promotionsrechtes - zwischen 1835 und 1850 fanden acht Verleihungen des theologischen Doktorates statt -, de facto den Stand eines Fakultätsstudiums zu erreichen. Als das Lyzeum Salzburg 1850 aufgehoben wurde, lag es daher nahe, dem Salzburger Theologiestudium wieder den Rang einer Fakultät zu verleihen. Auf dieser Grundlage bestand von 1850 bis 1962 die selbständige Katholisch-Theologische Universitätsfakultät Salzburg.

Die innere Entwicklung dieser Fakultät wurde in den 112 Jahren ihres Bestehens nehezü ununterbrochen von dem Gedanken begleitet, von ihr ausgehend die Wiedererrichtung einer Volluniversität in Salzburg zu betreiben.

Dem Gedanken an eine Katholische Universität in Salzburg setzten die Nationalliberalen die Vorstellung einer staatlichen Hochschule entgegen. Sie konnten auch die Gründung einer konfessionellen Universität verhindern, als zu Beginn unseres Jahrhunderts der Katholische Universitätsverein durchaus über die finanziellen Mittel dafür verfügt hätte.

Knapp vor dem Ende der Unabhängigkeit Österreichs, in den letzten Monaten der Regierung des Bundeskanzlers Schuschnigg, schien sich der Katholische Universitätsgedanke doch noch durchzusetzen. Gedacht war an die Errichtung einer „Albertus-Magnus-Universität“, für deren neu zu gestaltende Philosophische Fakultät die Berufungsverhandlungen bereits eingeleitet waren. Die Ereignisse des März 1938 machten all diesen Plänen ein Ende.

Dem Bundesgesetz über die Errichtung der Universität Salzburg vom Juli 1962 folgten ab dem Herbst 1963 die Berufungen der ersten Professoren für die neue Philosophische Fakultät, die ihren Vorlesungsbetrieb im April 1964 aufnahm. Als mit dem Wintersemester 1964/65 die Universität Salzburg in ihr erstes volles Studienjahr trat, konnten an der Philosophischen Fakultät die Studienrichtungen Philosophie, Latein, Deutsch, Englisch, Französisch, Geschichte und Geographie studiert werden. Darüber hinaus bestanden Institute für Rechts- und Staatsphilosophie und Pädagogik.

Am 30. Juni 1965 wurde als dritte eine Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät errichtet. Zur vollen „universitas“ fehle der Universität Salzburg damit nur noch eine medizinische Fakultät, die allerdings -obwohl in dem 1975 beschlossenen

UOG 8 12 Abs. 4 lit. e ausdrücklich vorgesehen - auch bisher nicht realisiert wurde.

Gleichzeitig mit der Aufnahme von Forschung und Lehre in der Philosophischen und ein Jahr später in der Rechtswissenschaftlichen Fakultät entwickelten die maßgeblichen Professoren in allen drei Fakultäten einen Grundgedanken, der geradezu zum Prinzip erhoben wurde: Die

Universität Salzburg sollte kein maßstabgetreues, stark verkleinertes Abbild der Großuniversitäten werden.

Um derartiges zu vermeiden, wurde der jungen Universität als Prinzip die Forcierung der interdis-ziplinären/interfakultären Zusammenarbeit mit auf den Weg gegeben. In der Forschung manifestierte sich diese Vorstellung in der Vergabe interdisziplinärer Dissertationsthemen und in der Habilitation von Assistenten“ für Grenzbereiche einzelner Wissenschaften. In der Lehre wurde eine Vielzahl von Seminaren angeboten, die von Professoren nicht nur verschiedener Institute, sondern meist verschiedener Fakultäten gemeinsam veranstaltet wurden.

Von den in den siebziger Jahren verschärften Sachzwängen der Massenuniversität wurden diese Gedanken zunehmend an den Rand gedrängt. Rudimente sind vorhanden, die dominierende Rolle, die ihnen früher zukam, spielen sie nicht mehr.

Vielleicht geht von der bevorstehenden neuen baulichen Gestaltung der Impuls aus, diese zweifellos richtigen Überlegungen der Gründerzeit wieder verstärkt in das Geschehen der Universität Salzburg einzubeziehen.

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