Eignungstests für alle, aus für "Kommissionelle“

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Mit dem jüngsten Vorstoß der Regierung in puncto universitärer Zugangsregelung zogen die verhandelnden Ministerinnen einmal mehr den Unmut der Studierenden auf sich. Ein schon leidlich bekanntes Spiel.

Nach dem Start mit dem ÖVP-Vorstoß zur Schulreform (keine Gesamtschule, Gymnasium bleibt) vor elf Tagen, trat Wissenschaftsministerin Beatrix Karl am Dienstag gemeinsam mit ihrem koalitionären Gegenüber, der SPÖ-Bildungsministerin Claudia Schmied auf, um Einigkeit der Regierung in Bildungsfragen zu zeigen.

Sie hätten "viel Zeit miteinander verbracht“, erklärte Karl in dem von beiden Ministerien genutzten Audienzsaal am Minoritenplatz, um schließlich ein für beide zufriedenstellendes Konzept zur Neuregelung des Hochschulzugangs zu präsentieren. Dieses sei ein großer Schritt im von der Regierung ausgerufenen "Jahr der Bildung“: "Wir beide stehen dazu.“

Nicht weniger bedeutend als dieser Rahmen waren freilich die präsentierten Inhalte. So wird es künftig für die Schüler der letzten beiden Klassen der AHS und BHS eine verpflichtende "Studienwahlberatung“ geben, deren Nachweis für die Inskription eines universitären Bachelor- oder Diplomstudiums nötig ist. Zudem soll der mögliche Zeitraum für die Immatrikulation verkürzt werden.

Bis 31. Jänner (Sommersemester) bzw. 31. August (Wintersemester) soll es ab dem Studienjahr 2011/12 möglich sein, sich innerhalb von (mindestens) zwei Wochen für eine oder mehrere Fachrichtungen anzumelden. Das immerhin hat Ministerin Karl betont: Mehrfachstudenten seien absolut nichts Schlechtes. In der Sache ginge es nur darum, den Universitäten Planungssicherheit zu geben: Mit der Voranmeldung sei zumindest gewiss, "wie viele Studierende maximal kommen“.

Uni-Rektor sieht "Entspannung“

Dritter Punkt ist die neugestaltete "Studieneingangs- und Orientierungsphase“, vulgo "Rausprüfen“, wie es seitens der Österreichischen Hochschülerschaft (ÖH) schon bald hieß. Kern des ministeriellen Anliegens ist, dass innerhalb eines Semesters darüber entschieden werde, ob eine Studentin oder ein Student für den gewählten Fachbereich geeignet ist. Von Gesetzes wegen müssten dafür "mindestens zwei Prüfungen vorgesehen werden“, die bei negativem Bescheid "einmal wiederholt werden“ dürften.

Die Unis dürften selbst eine weitere Wiederholungsmöglichkeit schaffen, welche auch eine kommissionelle Prüfung sein könnte. Diese Art der Prüfung, die insbesondere beim Verdacht auf ein zu wenig objektives Verhältnis zwischen Prüfer und Prüfling für einen ordentlichen Ablauf unter Aufsicht sorgen soll, würde sonst "vollkommen wegfallen“.

Karlheinz Töchterle, Rektor der Universität Innsbruck, zeigt sich angetan von der frühen Anmeldenotwendigkeit. Immerhin habe man im Wintersemester bislang erst Anfang Dezember gewusst, wie viele Studierende man habe. Das sei "unzumutbar“, die Neuregelung bringe "Entspannung“.

Dass Studenten, die an der Studieneingangsphase (STEP) scheitern, später dasselbe Studium an einer anderen Uni inskribieren dürfen, müsse man nicht als politische Inkonsequenz werten. Angesichts unterschiedlicher Schwerpunkte wäre es durchaus möglich, so Töchterle, dass jemand so im zweiten oder dritten STEP-Versuch doch noch Eingang in seine Lieblingsdisziplin findet.

Die ÖH sieht laut ihrem stellvertretenden Bundesvorsitzenden Thomas Wallerberger zumindest einen postiven Aspekt in der jüngsten Entwicklung: Die Idee, künftige Studierende in den Schulen umfassend zu beraten, sei selbstverständlich auch im Sinne der Studierendenvertreter. Diese hatten für Dienstag ursprünglich selbst einen Pressetermin avisiert, bei dem eine Studierendenbefragung zu Studiengebühren und Zugangsbeschränkungen vorgestellt werden sollte. Bis auf Weiteres werden die Ergebnisse nun aber zurückgehalten.

Als streitbar könnte man das Statement von Hans Sünkel, Rektor der TU Graz und Präsident der Universitätenkonferenz, bezeichnen. Zumindest sieht er im Gegensatz zum "Knock-out“, welches die ÖH in der neuen STEP erkennt, ein "Knock-in“ - also eine positive Selektion. Die geplante "qualitative Zugangsbeschränkung“ ermögliche es den "Befähigten“, weiterzustudieren. Was noch fehle, sei "die Brücke zwischen Angebot und Nachfrage“, so Sünkel zur APA.

Der jüngste Reformvorstoß hat übrigens ein Ablaufdatum, den 30. September 2014. Mit Beginn der nächsten Leistungsvereinbarungsperiode zwischen Universitäten und Bund 2013 soll ein neues Modell der Studienplatzfinanzierung kommen. Und damit vielleicht eine langfristige Lösung.

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