Die Konstitution über die heilige Liturgie des II. Vaticanum hat zwar die bisher schillernd-unklaren Aussagen über die Kirchenmusik - bei Pius X. und Pius XII. „ancilla“ und „admini- strata“ (Magd und Helferin) im liturgischen Vollzug - eliminiert, mit deren Rangerhöhung die Verwunderung der versammelten Konzilsväter hervorgerufen. Das ihr gewidmete VI. Kapitel war an Umfang gleich dem der Gesamtmesse, aber mit der bedingten Gültigkeit des Gregorianischen Chorals und der hemmungslosen Demokratisierung des Volksgesanges wurde den Experimentierern in der Kirche Tür und Tor
Das Katholische Gebet- und Gesangbuch „Gotteslob“ — kurz Einheitsgesangbuch oder EGB genannt — wird nun für alle Diözesen Deutschlands und Österreichs verbindlich eingeführt. In ihm spiegelt sich die Kirchenmusik der Jahrhunderte von der Hochblüte des Gregorianischen Chorals bis zu freirhythmischen Versuchen eines deutschen Antiphonars für die Gegenwart. Seitdem Tridentinum hielt die lateinische Liturgie die beharrendeBalance und bildete eine starke Klammer gegenüber den volkssprachlichen Liturgieansätzen. Mit der Reform des Zweiten Vaticanums hat sich der Drang nach