Der Begriff Vermögensverwaltung ist äußerst vielfältig aus- legbar, was nicht selten zu größeren Verwirrungen und Mißverständnissen führt. Als Vermögensverwaltung im engeren Sinne wollen wir die selbständige Verwaltung eines Wertpapierdepots durch einen Verwalter aufgrund einer Vollmacht verstehen. Unter umfassender Vermögensverwaltung wird neben dieser Leistung auch die Verwaltung von diversen Beteiligungen, Immobilien, Stiftungen und sonstigen Kapitalanlagen verstanden.Die Praxis kennt zwischen der engen und der umfassenden Vermögensverwaltung eine Vielzahl von Zwischenformen.