Kommen die Verfassungsrichter ihrer Schutzaufgabe im Interesse der Bürger gegenüber den politischen Mächten nach? Die Rechtsstaatlichkeit steht auf dem Spiel.
Die österreichische Bundesverfassung ist innerlich und äußerlich eine Ruine. Ihr Institutionen-gefüge entstammt der Dezemberverfassung 1867 der konstitutionellen Monarchie: ihr Text ist durch eine Unzahl metastasenartig wuchernder Novellen und abseitiger Verfassungsnormen zum juristischen Irrgarten geworden; ihre „Baugesetze oder Grundprinzipien” sind von der gesellschaftlichen Wirklichkeit überspielt; substantielle Sanierungen bleiben aus.Die Flucht in Scheinreformen verschärft die Lage. Zwar ist dieNotwendigkeit einer Gesamtreform seit langem erkannt; dieser Erkenntnis aber folgten
In seinem 1971 erschienenen Buch „Die föderale Macht“ klagt J.-J. Servan-Schreiber das „älteste und meistveraltete“ Regierungsmodell, den Zentralismus, an und macht seine Verkörperung in Paris für die wirtschaftliche und soziale Rückständigkeit Frankreichs verantwortlich. War es bis vor kurzem noch notwendig, das politische Gegenkonzept, den Föderalismus, gegen den Vorwurf,zu verteidigen, ein fortschritthemmendes verfassungsrechtliches Relikt zu sein, so hat sich diese Lage in den siebziger Jahren entscheidend gewandelt.
Die Gefahren für unsere natürliche Umwelt sind Gefahren für den Menschen: für den heute lebenden und für den, der erst geboren wird. Erde, Luft und Wasser müssen radikaler, als das bisher geschehen ist, geschützt werden. Wir sind in Österreich — was den Umweltschutz anlangt — weit hinter andern Ländern zurück.