„Das Verhältniswahlrecht hat verhindert, daß die Staatsmaschine richtig funktionierte“, „Minister soll nur sein, wer imstande ist, sich persönlich einen Wahlbezirk zu erobern“, „die Wahlrechtsreform ist der Schlüssel, der das Tor einer besseren Zukunft aufschließt“ ... Solche und andere energische Worte fielen am 6. März 1949 in der Paulskirche zu Frankfurt am Main — dem einstigen Ort der Nationalversammlung von 1848. Bewußt der historischen Stätte, hatte sich eine tausendköpfige Menge versammelt. Sechs Redner, unter ihnen der ehemalige deutsche Reichskanzler,
„Mitbestimmung soll erzwungen werden“ — so las man am 2. Dezember 1950 in der Presse, und dieser Überschrift folgte eine Meldung aus Düsseldorf; „210.000 Arbeiter und Angestellte der eisen- und stahlschaffenden Industrie haben sich am 29. und 30. November in einer Urabstimmung dafür.ausgesprochen, ihr Mitbestimmungsrecht notfalls durch Anwendung eines Generalstreiks zu erzwingen.“ Durch diese Urabstimmung, der eine ähnliche im Kohlenbergbau folgt, ermächtigte die Mehrheit der ge-w e f ks c ha f t lieh organisierten M e t a 11 a r b e i t e r die Gewerkschaftsleitung, „im