Bundesminister Dr. Tichadek hat auf der Familienrechts - Enquete am 19. November erklärt, daß über das Eherecht neue Verhandlungen im Gange seien. Von amtlicher Seite wurde auch ein Gesetzentwurf vorgelegt, durch den einige Bestimmungen des geltenden reichsdeutschen Eherechts und Personenstandsrechts abgeändert werden sollen. Der Entwurf enthält einige anerkennenswerte Fortschritte, aber auch Vorschläge, die keineswegs geeignet sind, unser Eherecht auf der Verfassungsgrundlage der Glaubens- und Gewissenfreiheit zu regeln.Zu. den Fortschritten zählt die Bestimmung, daß nunmehr der
Die grundlegende Forderung des staatlichen Ethos geht dahin, daß der Staat seine Omnipotenz nicht im Sinne materialistischer Machtbetätigung, sondern in dem der Gerechtsame ausüben soll. Insbesondere darf er von ihr nicht in Richtungen Gebrauch machen, in denen er mit Geboten von Recht und Sitte oder mit wohlerworbenen individuellen Rechten in Widerspruch gerät. Praktisch genommen handelt es sich dabei regelmäßig um eine Art des Schutzes von Minderheiten, denen eigene Kraft, sich und ihr Recht zu behaupten, fehlt und deren Vergewaltigung der Staat nicht dulden, geschweige denn selbst ins
Unter den jüngsten von der österreichischen Regierung im Nationalrat eingebrachten Vorlagen befindet sich der Entwurf über die Stillegung von bestimmten Ruhe- (Versorgungs-) Genüssen aus öffentlichen Mitteln.Man weiß noch nicht genau, ob der Entwurf überhaupt Gesetz wird, und wenn, in welcher Form. Eines aber weiß man, denn es liegt im Begriff selbst: Pen-sionsstillegung bedeutet Antastung wohlerworbener Rechte und benachteiligte rechtliche Stellung für eine bestimmte Gruppe der Bevölkerung. Ruhegenüsse sind weder Gnadengaben noch, wie zum Beispiel die Arbeitslosenunterstützung,