Die Beteiligung von Bürgern an Entscheidungsvorgängen der Verwaltung ist keine anarchistische Forderung allesverhindern-der Grünutopisten, sondern ein für den Fortbestand der Demokratie lebensnotwendiger Dyna-misierungsanstoß.Die Laienbeteiligung in der Rechtssprechung war zur Beseitigung der monarchistischen Kabinettjustiz unabdingbar. Nun ist es die Bürgerbeteiligung an der Verwaltung zur Abwehr von Einzel-und Gruppeninteressen, die den Staat und die Natur für sich vereinnahmen wollen.Das herkömmliche Gewalten-trermungssystem greift nicht mehr, weil sich die Gewichte derGesetzgebung,
Die zentrale personenbezogene Datenerfassung und -be-arbeitung beim Hauptverband der Sozialversicherungsträger, an den Krankenanstalten unter Einbeziehung der Krankengeschichten, im Bundesrechenamt für die Finanzämter und das Zentralbesoldungsamt, bei den Gerichten im Wege der automationsgestütz-ten Behandlung von Mahnklagen, an den Universitäten, beim Bundesheer und bei den Arbeitsämtern, die bundesweite Erfassung statistischer Daten beim Statistischen Zentralamt und landesweit für Wien bei der Magistratsabteilung 40, das bei den Sicherheitsbehörden geführte zentrale Strafre-gister