Geschichte des Kirchenrechts. Band II: Das Kirchenrecht der abendländischen Christenheit. Von Willibald M. Plöchl. Verlag Herold, Wien-München. 499 Seiten. Preis 159 SIn der Einleitung zu seiner Enzyklika: Mystici corporis vom 29. Juni 1943 schreibt Papst Pius XII: „Wir haben allen Grund ..., die Schönheit, Erhabenheit und Herrlichkeit unserer Mutter, der Kirche, der wir nächst Gott alles verdanken, allen vor Augen zu stellen und sie zu preisen.“ Der Papst hebt lobend „ein erneuertes Verständnis für die Liturgie“ und die eifrigere Anteilnahme. am kirchlichen Leben durch den
Die staatliche Ehegesetzgebung und die Kirche. Von Dr. Carl Holböck. Tyrolia-Verlag, Innsbruck-Wien. 197 Seiten. Preis S 21.—Von diesem wertvollen Buch muß man sagen, daß es im richtigen Augenblick erschienen ist, in der Zeit nämlich, In der das Eherecht Österreichs im Brennpunkt einer lebhaften Diskussion 6teht. Während der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft und auch nachher erfolgten zahlreiche gewaltsame Eingriffe in das Rechtsleben unseres Volkes, die österreichische Reditskontinuität wurde auf vielen Gebieten unterbrochen, vielleicht am empfindlichsten im Eherecht. Das