Seit längerer Zeit, man kann sogar sagen seit Jahren, bewegt weite Kreise unsere Pressegesetzgebung und selbstverständlich auch die wissenschaftliche Publizistik. Gesetzgebung im Bereiche der Presse ist mit der Vorstellung einer Freiheitsberaubung oder zumindest Freiheitseinschränkung verbunden, die in der Bezeichnung „Zensur“ zum Ausdruck kommt. Die Ordnung im Pressewesen hängt nicht nur unzertrennlich mit der Ordnung im Staate zusammen, ja sie ist die Voraussetzung für letztere. Daher hat der leider so früh verstorbene Justizminister Dr. Gero, der auch für die Wünsche der
Oesterreich, das sich so gerne, wenn es gilt, die Aufmerksamkeit fremder Staaten zu erregen, auf seine kulturelle Bedeutung für die ganze Welt beruft, beginnt nunmehr seinen Worten auch Taten folgen zu lassen. Und so dürfte gerade jetzt der Zeitpunkt gekommen sein, sich auch der Männer, denen unser Land seine so beachtenswerte kulturelle Stellung verdankt, zu erinnern, und dies ganz besonders, wenn Gedenktage uns das Wirken dieser Männer ins Gedächtnis rufen.In diesen Tagen, am 10. Februar, feiern wir den 100. Geburtstag eines Gelehrten, Hofrat Professor Dr. Gustav Riehls, der für das
Mag es im allgemeinen zweckmäßiger sein, dei sich nicht der Tagespresse bei Erörterung ärzt- Ar licher Fragen zu bedienen, so soll doch ein Ti weiterer Leserkreis auch von den bereits fest- Inj stehenden Fortschritten der Medizin in großen ser Zügen unterrichtet werden. Dies trifft besonders als für Arbeitsgebiete zu, die in den Bereich der ma Gesundheitsbetreuung des ganzen Volkes fallen, de und vor allem dann, wenn gerade die öster- Mi reichische Medizin dabei auf eine besonders mi verdienstvolle Leistung hinweisen kann. piImpfungen sind eine Angelegenheit, die heut- zutage weiteste
Medizinische Fragen, insbesondere therapeutische Neuerungen, sind in den letzten Jahren zu einer ständigen Rubrik, vor allem in der Tagespresse, geworden. Wenn sich nun, wie dies in der letzten Zeit der Fall war, eine Landesärztekammer mit diesen Ereignissen zu beschäftigen für notwendig erachtet hat, so muß dafür ein Grund vorliegen. Dies um so mehr, wenn es sich um jene Kammer handelt, deren Präsident auf Grund einer vor kurzem erfolgten Wahl auch der Präsident der Bundes ärztekammer ist, also die führende Stelle der gesetzlichen Standesvertretung der gesamten Aerzteschaft innehat.