Die „Trennung von Kirche und Staat“ ist in Oesterreich viel weiter vorgeschritten als selbst antikonfessionelle Menschen manchmal wahrhaben möchten. Sie ist allerdings nicht im Sinne einer klaren Scheidung der autonomen Bereiche erfolgt, also nach dem Herrenspruch „Gebt dem Kaiser, was des Kaisers, und Gott, was Gottes ist“. Der Staat, der an die Stelle des römischen Kaisers getreten ist, kennt Gott nur noch vom Hörensagen. Er will selbst zum allmächtigen Cäsar werden. Es paßt nicht mehr in sein Konzept, Religion und religiöses Leben in seinem Rahmen zu sehen. Der Staat ist
Der Abschluß des Staatsvertrages hat auch das Problem des Verhältnisses von Staat und Kirche neuerlich in den Vordergrund gerückt. Verpflichtet sich doch Oesterreich im Artikel 6 feierlich, „alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um allen unter österreichischer Staatshoheit lebenden Personen ohne Unterschied von... Religion den Genuß der Menschenrechte und der Grundfreiheiten, einschließlich der Freiheit der... Religionsausübung... zu sichern“. Und Artikel 26 statuiert die Verpflichtung „Vermögenschaften, gesetzliche Rechte oder Interessen“, die seit dem 13. März 193 8