In Österreich beginnt nächste Woche ein Volksbegehren. Es wird von der überparteilichen und überkonfessionellen „Aktion Leben“ getragen und soll dem Nationalrat ein Bundesgesetz zum Schutz des menschlichen Lebens vorlegen. Es ist dies das vierte Volksbegehren in unserem Land nach den Volksbegehren für den Rundfunk, gegen das neunte Jahr der höheren Schulen und für die 40stündige Arbeitszeit; noch nie aber ging es um eine für das menschliche Zusammenleben so entscheidende Frage wie dieses Mal.In der Welt unserer Tage ist das menschliche Leben auf vielfache Weise bedroht. Der
Es ist ein Faktum, daß ungeachtet der bestehenden Strafbestimmungen (insbesondere § 144 ff StG) in Österreich jährlich etwa 70.000 bis 100.000 illegale Abtreibungen vorgenommen werden. Über diese zutiefst beunruhigende Situation kann nicht zur Tagesordnung übergegangen werden, sie bedarf der Abhilfe. Das Problem wird seit langem diskutiert, wobei sich die Auseinandersetzungen wegen der anhängigen Großen Strafrechtsreform bisher vor allem auf den strafrechtlichen Aspekt konzentriert habe. Am 16. November 1971 hat nunmehr die Bundesregierung den Entwurf für ein neues Strafgesetz beschlossen und als Regierungsvorlage dem Nationalrat zugeleitet.