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Die Hochschulreform geht weiter

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Als die Hochschulreformkommission die ersten Sitzungen abhielt, schienen die Skeptiker recht zu behalten — zu sehr waren die Vertreter aller drei „Stände“ akademischer Bürgerschaft bemüht, ihre leitartikelhaften Grundsatzerklärungen zu deponieren, als daß konkrete Ergebnisse erwartet werden konnten. War es eingetreten, was man befürchtet hatte? Sollten die 24 Mitglieder der Kommission nur dazu herhalten, die unruhige Zeit über die Hochschulwahlen hinweg bis zu den nächsten Nationalratswahlen zu überdecken, um das Alibi zu bieten, man verhandle ja miteinander? Oder war es einfach unmöglich, „konservative“ — um nicht zu sagen „reaktionäre“ — Professoren mit „progressiven“ — um nicht zu sagen „revolutionären“ — Studenten und Assistenten zu gemeinsamen Reformbemühungen an einen Tisch zu bringen?

Die erste Sitzung im neuen Jahr hat den Pessimismus widerlegt. Es bedurfte nicht des einleitenden Appells des Ministers, nun beim Thema zu bleiben — man blieb konzentriert auf die Probleme des Instituts, als der kleinsten Einheit, seiner Funktionen und Strukturen, und war auf allen Seiten des langen Tischvier-ecks ehrlich bemüht, die optimale Form zu finden.

Aber wo liegt diese? Gibt es überhaupt ein Modell, das allen Anforderungen gerecht werden kann? Es wird wohl immer Fächer geben, die allein stehen, keinem anderen zugeordnet werden-können und dadurch die Notwendigkeit bringen, in „Mina“-Instituten mit , einem einzigen Professor lokalisiert zu sein. Aber auch unter den umfangreicheren Disziplinen wird es wohl immer solche geben, in denen mehrere Ordinarien gleichberechtigt nebeneinander in einem gemeinsamen Institut arbeiten können und müssen, und andere, in denen ein Ordinarius die Oberaufsicht über mehrere Abteilungen unter der Leitung bewährter Kräfte des „Mittelbaus“ führen muß, und wieder andere, wo jede Abteilung von einem Ordinarius geführt wird, und die dennoch in einem gemeinsamen Institut zusammengefaßt sind.

Vor allem der „alleinherrschende“ Institutsvorstand ist den Studenten und Assistenten ein Dom im Auge, und auch der sozialistische Bundesrat Dr. Franz Skotton spradh es sehr offen aus: „Wenn man das Institut zur kleinsten Verwaltungseinheit erklärt, um ihm eine kollektive Führung geben zu können, dann bedeutet dies eine eindeutige Absage an das bisher geltende Lehrkanzelprinzip, das dem Professor eine scheinbar völlig unkontrollierbare Machitbefugnis eingeräumt hatte.“ Demgegenüber verteidigen die Professoren vehement die Existenz der Lehrkanzel, nicht als Verwaltungseinheit, aber doch als Arbeitsbasis innerhalb das Instituts, mit der Zuordnung von Assistenten und Hilfsmitteln, um damit die reibungslose Durchführung von Forschung und Lehre zu gewährleisten. Prof. Dr. Werner Welzig: Das Ziel müsse der möglichst uniabhängig arbeitende und gut ausgestattete Professor sein, gleichzeitig aber die Integration von Mittelbau und Studenten in die Willensbildung am Institut durch eindeutige Definierung der zu schaffenden Gremien, wie der Rechte und Pflichten der Verantwortlichen. Wenn das Institut im Einzelfall — bei Ein-Mann-Fächern — zu klein ist, um gewisse Verwaltungsaufgaben durchzuführen und eine demokratische Willensbildung und Konitrolle zu gewährleisten, dann müssen übergeordnete Instanzen einspringen.

Hier war ein Punkt, in dem sich alle weitgehend einig waren. Diese Zwisoheniinstanz als Zusammenfassung mehrerer Institute sollte mit dem Recht der Habilitation, der Erstellung von Berufungsvorschlägen und mit der Vergabe der zugeteilten Bugdetmittel eine starke Stellung bekommen, ob man sie nun Sektion, Departement oder Fäoherbereich nennen will. Könnte man dann nicht auf die Fakultäten verzichten? Um so mehr, wenn für die gemeinsamen Studienangelegenheiten mehrerer Studienrichtungen ohnehin besondere Studienkommissionen geschaffen werden müßten? Dann bliebe nur noch der Akademische Senat als nächste Instanz — und er wunde an den großen Hochschulen zu groß und unübersichtlich, wenn alle Sektionen unmittelbar vertreten wären. So wird es wohl bei den Fakultäten bleiben, schon weil auch bei einer Zwischenteilung immer noch genug gemeinsame Anliegen etwa der Naturwissenschaften, der Geisteswissenschaften oder der Medizin übrigbleiben, die in einem gemeinsamen Forum behandelt werden sollten.

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