Ein Wiederholungstäter

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Er hat es wieder getan. Aus purer Unnotwendigkeit. Bundeskanzler Werner Faymann hat erneut eine Volksabstimmung zum neuen EU-Vertrag erwogen – für den Fall, dass dieser in der vorliegenden Form nicht von allen Mitgliedsstaaten ratifiziert werden sollte. Das war nach dem zweiten irischen Referendum, das diesmal mit einem klaren „Ja“ geendet hat und noch bevor der polnische Präsident unterschrieben hatte.

Der massive Stimmungsumschwung in Irland hätte ihm eigentlich vor Augen führen sollen, wie sehr Abstimmungsergebnisse eine Tochter der Zeit sein können (diesfalls der Krise).

Der Bundeskanzler ist mit seiner Haltung kein großes Risiko eingegangen; anders als bei seinem einschlägigen Erstvorstoß, der mittels Brief an die Krone erfolgte und Neuwahlen auslöste. Noch ziert sich der tschechische Präsident Václav Klaus, mit dem Hinweis, dass mit dem Inkrafttreten des Vertrages die BeneÇs-Dekrete angefochten werden könnten. Damit wird er wahrscheinlich die Heldenrolle, die er gelegentlich in der Kronen Zeitung spielen durfte, verlieren – was ihn aber nicht sonderlich kränken wird. Aber was, wenn er die englischen Wahlen abwartet und auf ein „Nein“ der Briten (beim dann wahrscheinlichen Referendum) setzt?

Dann würde wohl auch der Bundeskanzler an sein Versprechen erinnert werden. Es träte der etwas skurrile Umstand ein, dass er es einlösen muss, weil es dem Nachbarpräsident um die Zementierung der BeneÇs-Dekrete ging und dadurch ein wichtiger Schritt zu einem effizienteren EU-Europa gestoppt wurde.

Politischer Weitblick sieht anders aus; aber für den ist Werner Faymann nicht berühmt; wie man spätestens seit der teuren „Sternstunde des Parlaments“ vor dem letzten Wahltag weiß. Aber manche halten das Festhalten an Fehlern für die Treue zu sich selber und glauben, dass sie damit ihr Profil schärfen.

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