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Plädoyer für einen Verurteilten

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Hier handelt es sich um einen Fall, in dem die Strafe bereits rechtskräftig ist, um den Fall des Familienmörders Rainer Wacha- lovsky. Ein Justizirrtum ist vollkommen ausgeschlossen. Der Angeklagte hat gestanden, seinen Bruder, seine Mutter und seinen Vater umgebracht zu haben. Er hat die Höchststrafe für Jugendliche bekommen, 15 Jahre strengen Arrests, und er nahm die Strafe an.

Warum bringe ich diesen Fall nochmals zur Sprache? Wir alle haben seitenlange Berichte gelesen. Der Vorsitzende hat die Journalisten, wie einer von ihnen verriet, vor der Verhandlung ausdrücklich ermahnt, keinen „Helden” aus dem jungen Täter zu machen! Nach der Verurteilung sei er ein gemeiner Verbrecher wie jeder andere. Allerdings! Rainer Wachalovsky ist ganz gewiß kein Held. Er ist aber ebensowenig ein gemeiner Verbrecher. Für diese These möchte ich den Beweis antreten:

Ausschlaggebend für den Ausgang des Prozesses war die Frage, ob der Mörder voll verantwortlich sei für seine Tat und ob er sie bei klarem Bewußtsein begangen haben. Da alle Sachverständigen das bejahten, hat der Angeklagte die Höchststrafe bekommen. Als mildernd wurden die tristen häuslichen Verhältnisse, die mangelnde Erziehung und das Bekenntnis der Reue gewertet, als erschwerend aber die Tücke des Überfalls auf den schlafenden Bruder und die ahnungslosen Eltern und die Gefühlskälte des Angeklagten, der zwar seine Reue verbal bekannt, aber weder nach der Entdeckung der Tat noch bei Gericht zu erkennen gegeben habe.

Juristisch stimmt alles. Menschlich nicht!

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