7124005-1996_48_17.jpg
Digital In Arbeit

Wann ist Sponsoring steuerlich absetzbar?

Werbung
Werbung
Werbung

Im sogenannten Sponsorerlaß des Bundesministeriums für Finanzen vom 18. Mai 1987 wird klargestellt, unter welchen Voraussetzungen Sponsorleistungen für kulturelle Veranstaltungen ein für den Abzug von Betriebsausgaben ausreichender Werbeeffekt zukommt. Da beim Sponsoring für kulturelle Veranstaltungen - im Unterschied etwa zum Sportsponsoring der gesponserte Veranstalter nur eingeschränkte Möglichkeiten hat, als Werbeträger aufzutreten, ist der Erlaß auf die angemessene Bekanntgabe der Sponsortätigkeit in der Öffentlichkeit abgestellt. Dabei genügt es nicht, daß der Sponsor nur anläßlich der Veranstaltung etwa im Programmheft - erwähnt wird. Die Sponsortätigkeit muß sich auch in der kommerziellen Eigenwerbung des Sponsors - in der Inserat- und Plakatwerbung - niederschlagen oder darüber in den Massenmedien redaktionell berichtet werden.

In Frage kommen kulturelle Veranstaltung mit entsprechender Breitenwirkung: Opern- und Theateraufführungen, Kinofilme, Musikaufführungen, Gesangsver-anstaltungen. Dichterlesungen, Vortragsveranstaltungen, Ausstellungen... Der Sponsorerlaß ist ausdrücklich nur für Sponsorleistungen für kulturelle Veranstaltungen anwendbar. Um im erhöhten Maße private Mittel für Kunstförderung zu mobilisieren, wäre die Ausweitung der steuerlichen Absetzbarkeit wünschenswert. Eine diesbezügliche Erklärung des Finanzministers im April 1987 wurde jedoch bis heute noch nicht realisiert.

Ein Thema. Viele Standpunkte. Im FURCHE-Navigator weiterlesen.

FURCHE-Navigator Vorschau
Werbung
Werbung
Werbung