Störung der Radiopläne?

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Spannende Zeiten für Österreichs Radiomacher dürften die nächsten Wochen auch insofern sein, weil der Verfassungsgerichtshof vom 23. Feber bis zum 14. März tagt. Und das könnte den Terminplan der neuen Privatradios, der mit deren Start am 1. April 1998 einen Kulminationspunkt erreichen wird, noch einmal stören.

Bekanntlicherweise hat der Verfassungsgerichtshof schon 1995 die Lizenzvergabe zu Fall gebracht. Diesmal rechnet eigentlich kaum jemand mit einem ähnlichen Spruch. Insgesamt sind etwa 100 Beschwerden gegen die Lizenzvergabe beim Gericht eingelangt. Über diese Beschwerden wurde nun das Vorverfahren eröffnet; in der Sache wird es zur Zeit keine Entscheidung geben, wohl aber darüber, ob den Beschwerden aufschiebende Wirkungen zukommt.

Das bedeutet im schlimmsten Fall, daß der Starttermin 1. April für die Privatradios neuerlich nicht eingehalten werden kann. Nicht nur für die derzeit auf vollen Touren arbeitenden derzeitigen Lizenzinhaber ist dieses Szenario eine üble Aussicht. Denn die Obstruktion österreichischer Medienpolitik hat schon lange genug eine Privatradioszene verhindert.

Seit Inkrafttreten des neuen Privatradiogesetzes, insbesondere seit der Vergabe der Lizenzen durch die Regionalradiobehörde attestieren Kenner, daß redlich versucht wurde, das Gesetz, die österreichische Realität und eine Überlebensperspektive der Privatradiobetreiber unter einen Hut zu bringen. Daß es dabei auch Verlierer gibt und manche Vergabeentscheidungen auch anders hätten fallen können, soll gar nicht bestritten werden.

Es kann aber auch nicht der Wunsch der Beschwerdeführer sein, daß nun ein weiteres Mal die Liberalisierung des Radiomarktes verhindert wird: Der dringend notwendige Befreiungsschlag darf nicht auf den Sankt-Nimmerleinstag verschoben werden. Nach außen hin wird die österreichische Mediensituation sonst noch mehr zum Gespött des Kontinents werden, nach innen steigt die Gefahr, daß jede Art der Kreativität und Innovation desavouiert wird.

Auch dem Verfassungsgericht sind die Folgen einer diesbezüglichen Entscheidung hoffentlich bewußt.

(vgl. auch das Radio-Dossier in dieser Ausgabe der Furche ab Seite

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