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Ausschuß: Cui bono?

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Die gesamte Opposition will ihn, die Begierung will ihn nicht: einen parlamentarischen Untersuchungsausschuß zur Frage der Kurdenmorde von 1989 (und eventuell einen weiteren zur Verflechtung von Politik und Bankenwesen). Selten waren sich Freiheitliche, Liberale und Grüne auf der einen und Bote und Schwarze auf der anderen Seite so einig.

In der Tat besteht hier im Interesse des Landes Bedarf an Aufklärung. Die Frage, ob unsere Demokratie-Spielregeln ausreichen, wenn die Mehrheit die Minderheit in jedem Fall kalt abblitzen lassen kann, ist berechtigt. Daß die Opposition aus Protest bis zum 10. Juni alle Parlamentsausschüsse boykottieren will, ist verständlich. Sicher aber sollte eine Minderheit nur in einer eng begrenzten Zahl der Fälle einen Untersuchungsausschuß durchsetzen dürfen.

Es sei ohnehin „alles auf dem Tisch”, sagen Sprecher der Begierungsparteien. Was auf dem Tisch ist, setzt aber einige Politiker und Spitzenbeamte von damals in ein schiefes Licht. Muß die Begierung wirklich fürchten, die Optik könnte durch einen Untersuchungsausschuß noch schlechter ausfallen? Von welchen Motiven läßt sie sich leiten?

Den Wunsch nach mehr Minderheitenrechten in solchen fällen haben auch Vertreter der heutigen Regierungsparteien, wie alte Zitate belegen, schon geäußert, aber politisches Kleingeld von heute zählt eben meist mehr. „Cui bono?” -Wem nützt es? —, aber auch: Wem kann es schaden?, so lauten doch die Fragen, nach denen die Parteien agieren.

Nun, der größte Schaden droht Thomas Klestil, dem heutigen Bundespräsidenten. Wäre es daher sehr verwunderlich, würde die SPÖ eines nicht allzu fernen Tages doch dem Druck nach einem Untersuchungsausschuß nachgeben, auch deshalb, um damit einem eigenen Kandidaten für die 1 Iofburg mehr Chancen zu eröffnen?

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