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Des Kaisers Veto

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Es war das letzte Mal, daß ein Kaiser von seinem Vetorecht bei der Papstwahl Gebrauch machte: Nach dem Tod von Leo XIII. galt der bisherige Kardinalstaatssekretär Mariano Rampolla als großer Favorit, Vertreter einer Frankreich-freundlichen Politik. Er war aber auch verantwortlich gemacht worden, daß keiner der Kurienkardinäle 1889 am Gedächtnisgottesdienst für den toten Kronprinzen Rudolf in der „Anima" in Rom teilgenommen hatte.

Bei der ersten Abstimmung am 1. August 1903 — vor 80 Jahren — erhielt Rampolla 24 von 64 Stimmen, der Patriarch von Venedig, Giuseppe Sarto, nur fünf.

Äm 2. August brachte der Kardinal von Krakau, Fürst Puzyna, das Veto Kaiser Franz Josephs gegen Rampolla vor — ein Recht, das den Kaisern seit dem Mittelalter eingeräumt war. Es stieß auf den Protest des Kollegiums, das zunächst weiter an Rampolla festhielt; daijn aber waren dessen Gegner stärker.

Äm 4. August wurde Sarto mit 50 Stimmen gewählt — als Pius X. der große Seelsorger am Beginn des Jahrhunderts, 1954 heiliggesprochen. Er beseitigte schon 1904 das Recht der Großmächte, sich in die Papstwahl einzumischen.

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