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Die gelungene Premiere: Eine Wahl - und drei Wahltage

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Die neue niederösterreichische Wahlordnung, nach der erstmals am 16. Mai gewählt wurde, hat sich in einem Punkt jedenfalls bestens bewährt: Niederösterreich ist vom „starren” Wahltag abgerückt (FURCHE 7/1992) und hat den Landesbürgern die Möglichkeit eingeräumt, mit einer „besonderen Wahlkarte” bereits auch am 8. und am 13. Mai zu wählen. Etwa für den Fall gedacht, daß sich jemand am Wahltag selbst in einem anderen Bundesland aufhält, wo ja keine Stimmabgabe möglich ist.

Bewußte Entscheidung

Insgesamt 29.393 Nieder-österreicher(innen) ließen sich eine solche Wahlkarte ausstellen, 27.842, das sind 94,7 Prozent, davon haben auch tatsächlich vor dem 16. Mai von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht. In jeder Gemeinde standen eigene Wahlkomissionen zur Verfügung. Und rund 1.500 haben darüber hinaus - ebenfalls neu bei einer Landtagswahl -außerhalb der österreichischen Staatsgrenzen ihre Stimme abgegeben.

Die Neuerung hat „eingeschlagen”: Ohne diese flexible Regelung wäre die Wahlbeteiligung - ohnehin von 80,6 auf 75,54 Prozent zurückgegangen - noch weiter gesunken.

Diese Neuregelung, österreichweit noch ohne Vorbild, lädt zur Nachahmung ein.

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