7066624-1992_07_01.jpg
Digital In Arbeit

Ein Termin, drei „Wahltage"

19451960198020002020

Niederösterreicher, die sich am Tag der nächsten Landtagswahl nicht im Landesgebiet aufhalten, werden trotzdem wählen können. Und zwar schon Tage vorher. Diese Regelung ist österreichweit ohne Vorbild, könnte aber eines werden.

19451960198020002020

Niederösterreicher, die sich am Tag der nächsten Landtagswahl nicht im Landesgebiet aufhalten, werden trotzdem wählen können. Und zwar schon Tage vorher. Diese Regelung ist österreichweit ohne Vorbild, könnte aber eines werden.

Werbung
Werbung
Werbung

Am 20. Februar wird der niederösterreichische Landtag eine neue Landtagswahlordnung (siehe auch Seite 5) verabschieden. Mit zwei Neuerungen schaffen die blau-gelben Reformer damit einen neuen österreichischen Standard in Sachen Bürgerfreundlichkeit.

□ Für ins Wählerverzeichnis eingetragene Landesbürger( innen) wird es künftig, entsprechend der Regelung auf Bundesebene, die Möglichkeit der Stimmabgabe im Ausland auch bei Landtagswahlen geben.

„Auslandsniederösterreicher" allerdings, die keinen ordentlichen Wohnsitz mehr im Land haben, bleiben aber - im Gegensatz zur Nationalratswahlordnung - von der Regionalwahl ausgeschlossen. Denn ein Problem scheint im Augenblick auf Länderebene - nicht nur für das Land unter der Enns - unlösbar: Wie kann einem ehemaligen Niederösterreicher, der sich im Ausland niedergelassen hat, das Wahlrecht eingeräumt werden, nicht aber einem ehemaligen Landesbürger, der heute seinen Wohnsitz in Tirol hat?

□ Das zweite Novum: Niederösterreich rückt vom starren Wahltag ab. War bisher - auch mit Wahlkarten innerhalbderblau-gelben Grenzen -die Stimmabgabe nur am Wahltag selbst möglich, werden Niederöster-reicher(innen), die sich am Wahltag im Ausland oder in einem anderen Bundesland aufhalten, künftig auch am achten Tag vor der Wahl, also am Samstag eine Woche vorher, oder am dritten Tag vor der Wahl, also am Donnerstag vorher, ihre Stimme bei eigenen Wahlkommissionen in den Gemeinden abgeben können.

Mit dieser Neuregelung soll vor allem verhindert werden, daß Niederösterreicher, die sich am Wahltag in anderen Bundesländern aufhalten, gegenüber Landesbürgern im Ausland benachteiligt werden.

Eine andere Überlegung in diesem Zusammenhang, die vorbeugend in die neue Landtagswahlordnung noch hätte aufgenommen werden sollen, wurde letztlich doch wieder fallengelassen:

Ursprünglich war auch geplant, die Möglichkeit zu schaffen, daß Niederösterreich nach Artikel 15 a der Bundesverfassung mit anderen Bundesländern vertragliche Vereinbarungen treffen kann, um auf Gegenseitigkeit bei jeweiligen Landtagswahlen in den Landeshauptstädten eigene Wahllokale einzurichten.

Ein Thema. Viele Standpunkte. Im FURCHE-Navigator weiterlesen.

FURCHE-Navigator Vorschau
Werbung
Werbung
Werbung