Der Rechtsstreit zwischen dem Pressesprecher des Wiener Priesterrates, Dechant Wilhelm Müller, und dem „13." (FURCHE 30/1989) um die Wiedergabe einer Aussage von Weihbischof Kurt Krenn vor dem Wiener Priesterrat im Mai 1989, ob dieser mit seiner vernichtenden Kritik an der Priesterausbildung auch das Wiener Priesterseminar gemeint habe oder nicht (FURCHE 24/1989), wurde am 29. Jänner mit einem Vergleich beendet.
Bekanntlich hatte die „Zeitung der Katholiken für Glaube und Kirche" - wie sich „Der 13." nennt- im Juni 1989 die ehrenrührige Behauptung aufgestellt, Müller habe mit der Meldung, daß Weihbischof Krenns „negative Beurteilung der Priesterausbildung, die er in einem Interview mit pur-magazin geäußert hat, nicht das Wiener Priesterseminar und die Wiener Katholisch-Theologische Fakultät betrifft", was von diesem auf Anfrage dem Priesterrat mitgeteilt wurde, eine Falschmeldung lanciert.
Nunmehr hat sich Friedrich Engelmann, Herausgeber und Chefredakteur des „13.", im Vergleich verpflichtet, in der Februar-Ausgabe 1990 folgende Erklärung zu veröffentlichen:
„Ich habe in der Ausgabe ,Der 13.' vom Juni 1989 über den Verlauf der Sitzung des Wiener
Priesterrates vom 30. 5. 1989 berichtet.
In diesem Bericht kam auch die Formulierung vor, daßMsgr. Wilhelm Müller als Pressereferent dieses Gremiums der Medienstelle der Erzdiözese Wien eine Meldung zukommen habe lassen, in welcher er in Mißachtung des Willens des Weihbischofs Dr. Kurt Krenn eine Falschmeldung lanciert habe.
Mit dieser Formulierung sollte Msgr. Wilhelm Müller nicht persönlich nahegetreten werden.
Sollte daher mein Artikel als Vorwurf persönlichen Fehlverhaltens des Msgr. Wilhelm Müller zu verstehen sein, so stehe ich nicht an zu erklären, daß ein solcher Vorwurf nicht beabsichtigt war."
Außerdem übernimmt Engelmann die Kosten des Verfahrens.
Das hätte er billiger auch haben können: Denn bevor Müller den „13." auf Entgegnung und wegen übler Nachrede am 20. Juli geklagt hat, wurde Engelmann von Pfarrer Müller mit Brief vom 14. Juni 1989 „aus Liebe zu Kirche und mit Rücksicht auf die Glaubwürdigkeit von Weihbischof Krenn in der Öffentlichkeit" angeboten, den Vorwurf, er (Müller) hätte eine „Falschmeldung lanciert", schriftlich zurückzuziehen.