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Ehrenerklärung für Müller

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Der Rechtsstreit zwischen dem Pressesprecher des Wiener Prie­sterrates, Dechant Wilhelm Mül­ler, und dem „13." (FURCHE 30/1989) um die Wiedergabe ei­ner Aussage von Weihbischof Kurt Krenn vor dem Wiener Priesterrat im Mai 1989, ob die­ser mit seiner vernichtenden Kritik an der Priesterausbildung auch das Wiener Priestersemi­nar gemeint habe oder nicht (FURCHE 24/1989), wurde am 29. Jänner mit einem Vergleich beendet.

Bekanntlich hatte die „Zei­tung der Katholiken für Glaube und Kirche" - wie sich „Der 13." nennt- im Juni 1989 die ehren­rührige Behauptung aufgestellt, Müller habe mit der Meldung, daß Weihbischof Krenns „nega­tive Beurteilung der Prie­sterausbildung, die er in einem Interview mit pur-magazin ge­äußert hat, nicht das Wiener Priesterseminar und die Wiener Katholisch-Theologische Fakul­tät betrifft", was von diesem auf Anfrage dem Priesterrat mitge­teilt wurde, eine Falschmeldung lanciert.

Nunmehr hat sich Friedrich Engelmann, Herausgeber und Chefredakteur des „13.", im Vergleich verpflichtet, in der Fe­bruar-Ausgabe 1990 folgende Erklärung zu veröffentlichen:

„Ich habe in der Ausgabe ,Der 13.' vom Juni 1989 über den Verlauf der Sitzung des Wiener

Priesterrates vom 30. 5. 1989 berichtet.

In diesem Bericht kam auch die Formulierung vor, daßMsgr. Wilhelm Müller als Presserefe­rent dieses Gremiums der Me­dienstelle der Erzdiözese Wien eine Meldung zukommen habe lassen, in welcher er in Mißach­tung des Willens des Weih­bischofs Dr. Kurt Krenn eine Falschmeldung lanciert habe.

Mit dieser Formulierung soll­te Msgr. Wilhelm Müller nicht persönlich nahegetreten werden.

Sollte daher mein Artikel als Vorwurf persönlichen Fehlver­haltens des Msgr. Wilhelm Mül­ler zu verstehen sein, so stehe ich nicht an zu erklären, daß ein solcher Vorwurf nicht beabsich­tigt war."

Außerdem übernimmt Engel­mann die Kosten des Verfahrens.

Das hätte er billiger auch haben können: Denn bevor Müller den „13." auf Entgeg­nung und wegen übler Nachre­de am 20. Juli geklagt hat, wur­de Engelmann von Pfarrer Mül­ler mit Brief vom 14. Juni 1989 „aus Liebe zu Kirche und mit Rücksicht auf die Glaub­würdigkeit von Weihbischof Krenn in der Öffentlichkeit" angeboten, den Vorwurf, er (Müller) hätte eine „Falschmel­dung lanciert", schriftlich zu­rückzuziehen.

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