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Ein Konflikt eskaliert: Müller klagt den „13."

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Wilhelm Müller, fernsehbe- kannter Pfarrer von Mödling bei Wien, Dechant der Erzdiözese und Pressesprecher des Wiener Priesterrates, hat - durch den Wiener Anwalt Dr. Stephan Ruggenthaler als Rechtsvertreter-am 20. Juli von der Kleinzeller Zeitung „Der 13.“ eine Entgegnung gefordert: „Der 13.“ hatte in seiner Juni-Ausgabe in einem nicht gezeichneten Beitrag Müller unterstellt, er hätte als Pressereferent des Wiener Priesterrates im Anschluß an die Priesterratssitzung vom 30. Mai mit der in der „Kathpress“ vom 31. Mai veröffentlichten N achricht, der Wiener Weihbischof Kirrt Krenn habe dem Priesterrat mitgeteilt, „ daß seine negative Beurteilung der Priesterausbildung … nicht das Wiener Priesterseminar und die Wiener Katholisch-Theologische Fakultät betrifft“ , eine Falschmeldung lanciert.

Die Gegendarstellung: „Msgr. Wilhelm Müller wollte mit der von ihm an die Pressestelle der Erzdiözese übermittelten Meldung den Willen des Bischofs Dr. Kurt Krenn nicht mißachten. Er hat auch keine Falschmeldung lanciert. Vielmehr hat Msgr. Wilhelm Müller richtigerweise die von Weihbischof Dr. Krenn in der Sitzung des Wiener Priesterrates vom 30. Mai 1989 tatsächlich gemachten Äußerungen zur Veröffentlichung an die ‘Kathpress’ weitergeleitet, wonach mit der kritischen Äußerung über Priesterseminare keinesfalls das Wiener Priesterseminar und auch nicht die Katholisch-Theologische Fakultät in Wien gemeint waren.“

Zuvor hat Friedrich Engelmann, Herausgeber und Redakteur des „13.“ die Einladung von Dechant Müller, den Vorwurf zurückzunehmen und einen Widerruf in der nächsten Ausgabe des „13.“ zubringen, abgelehnt. Im Juli konnte man vielmehr lesen: „Dechant Müller

(Wien) will den ‘13.’ klagen“.

Jetzt eskaliert der Konflikt tatsächlich vor Gericht: Denn zusätzlich zum Entgegnungsbegehren wurde am 20. Juli - mit Anträgen nach dem Mediengesetz - der Antrag auf Einleitung einer Voruntersuchung gegen Engelmann gestellt: „Dr. Engelmann möge verantwortlich dahingehend verhört werden, ob der inkriminierte Artikel (Anm.d.Red.: vom Juni 1989) von ihm verfaßt oder in Kenntnis seines Inhaltes von ihm zum Druck befördert wurde. Sollte Dr. Engelmann dies bestreiten, möge Dr. Engelmann befragt werden, wer sonst den in- kriminierten Artikel verfaßt oder zum Druck befördert hat, insbeson-

dere, wer die Informationen dazu, die ganz augenscheinlich mit Weihr bischof Dr. Krenn oder mit seinem Sekretariat aufgenommen wurden, eingeholt und dem Artikelverfasser zur Verfügung gestellt hat“, heißt es wörtlich im Antrag.

Dazu weitere Müller-Anträge: Einziehung der Juni-Ausgabe des „13.“ nach Paragraph 33 des Mediengesetzes, Urteilsveröffentlichung (allenfalls in einem selbständigen Verfahren), Bestrafung des Artikelverfassers nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, Veröffentlichung einer Mitteilung über das strafgerichtliche Verfahren und Zuerkennung einer Entschädigung wegen übler Nachrede beziehungsweise Verleumdung gemäß Paragraph 6 des Mediengesetzes, „wobei bereits jetzt ausdrücklich darauf verwiesen wird, daß eine derartige Entschädigung jedenfalls caritativen Zwecken, vornehmlich der Priesterausbildung, gewidmet werden wird“.

Der „13.“ hat in seiner Juli-Ausgabe eine Richtigstellung des Sachverhaltes kategorisch abgewimmelt: „’Der 13.’ wird den von Dechant Müller geforderten Widerruf nicht bringen. Im Gegenteil…"

Müller trifft das nicht unvorbereitet: „Dann werden eben die Mitglieder des Wiener Priesterrates, auch Weihbischof Krenn, unter Eid aussagen müssen.“

FURCHE-Lesem (Nummer 24/ 1989) ist der Fall bekannt. Eine Woche danach wurde die Angelegenheit von der „Wochenpresse“ aufgegriffen - nicht ganz zufällig, wenngleich der „Zund“ aus einer Ecke gekommen ist, die sämtliche Verschwörungstheorien karikiert. Denn Engelmann posaunte per Kleinzeller „Pressedienst“ des „13.“ aus: „Bekannter Wiener Dechant droht mit kirchlichem Fall Sino- watz“.

Wie Auxiliarbischof Krenn läßt auch Engelmann das Protokoll des Priesterrates - „stark manipuliert und undurchsichtig geschrieben“ - nicht gelten. Was Engelmann allerdings nicht hindert, aus einer protokollierten Wortmeldung von Kardinal Hans Hermann Groör, wonach - ohne jeden Zusammenhang mit Aussagen von Krenn - in nächster Zeit ohnehineine Visitation der Seminare vorgesehen sei, monströse Hintergründigkeit zu zimmern, wenn er verbreitet hat: „Die Vorgangsweise des bekannten Wiener Priesters (Anm. d. Red.: Müller) steht im Zusammenhang mit der derzeit aktuellen Apostolischen Visitation der Priesterseminare Österreichs…"

Zu welchen Schlußfolgerungen Engelmann doch „durch ein manipuliertes, nicht unterfertigtes und ganz offensichtlich vom Wiener Erzbischof auch nicht genehmigtes Protokoll“ fähig ist! Da schlägt es schlicht dreizehn.

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