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Kommt Zeit, kommt Rat?

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Die jüngste Herbsttagung der Bischofskonferenz hat deren Bild in der Öffentlichkeit verändert: weniger Einheit, mehr Einfluß für Bischof Krenn.

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Die jüngste Herbsttagung der Bischofskonferenz hat deren Bild in der Öffentlichkeit verändert: weniger Einheit, mehr Einfluß für Bischof Krenn.

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Daß eine gemeinsame Erklärung der Bischofskonferenz zum heiklen Thema des Kommunionempfanges von wiederverheirateten Geschiedenen auf sich warten läßt, beweist, daß auch in der obersten Etage der Kirche Österreichs das Ringen um Konsens schwieriger geworden ist. Mit der Verlegung dieses derzeit heißesten Eisens auf einen Studientag noch vor Weihnachten ist zunächst Zeit gewonnen, aber noch keineswegs die Lösung gefunden (dazu Seite 7).

Positive Ergebnisse der Herbsttagung sind sicher die Beschlüsse, dem Ökumenischen Rat der Kirchen in Österreich beitreten und für Osteuropa auch nach dem Auslaufen des Europäischen Hilfsfonds Gelder bereitstellen zu wollen. Auch die Einrichtung zweier neuer Referate — „Umwelt“ (für den Eisenstädter Oberhirten Paul Iby) und „Ausländer“ (für den Salzburger Erzbischof Georg Eder) — sowie die Kritik am Aufenthaltsgesetz verdienen Anerkennung (wobei nur befremdet, daß offenbar dem Bemühen um den legalen Aufenthalt geistlicher Personen aus dem Ausland die absolute Priorität gehört, während Familienzusammenführungen ein sekundäres Anliegen zu sein scheinen).

Daß sich die Bischöfe verstärkt um die Orden, insbesondere um Berufungen zur Ordensfrau, bemühen wollen, ist eine nicht unerwartete Frucht der jüngsten Bischofssynode. Vom nächsten Papstbesuch ist weiter nur bekannt, daß er „im Umfeld der 1000-Jahr-Feiern Österreichs“ stattfinden und mit einigen Seligspre- . chungen verbunden sein soll.

Zu den weiteren Personalentscheidungen (dem St. Pöltener Weihbischof Heinrich Fasching wurden „Entwicklung und Mission“ sowie „lustitia et Pax“ anvertraut, dem Wiener Weihbischof Christoph Schönborn die Leitung von „Pax Christi“ Österreich) zählt eine, die bereits für Diskussionen sorgt: Einer neuen Medienkommission, geleitet vom bisherigen Medienbischof und Militärordinarius Christian Werner, gehören auch die beiden ersten Anwärter auf den Wiener Erzbischof- stuhl an: Bischof Schönborn und der St. Pöltener Oberhirte Kurt Krenn, letzterer „mit besonderer Beauftragung für die Bereiche Rundfunk und Fernsehen“.

KONFLIKT IM MEDIENBEREICH?

Auch wenn Krenn selbst in der TV- „Pressestunde“ betonte, er sei nun keineswegs „Pressesprecher“ der Bischofskonferenz, bekommt doch jeder seiner zahlreichen Auftritte in Funk und Fernsehen dadurch ein anderes Gewicht. Der Öffentlichkeit signalisiert diese „Beauftragung“, daß sich die Mehrheit der österreichischen Bischöfe durch Krenn in den elektronischen Medien gut und richtig repräsentiert fühlt. Bischöfe, die nicht so denken, sollten sich in Zukunft häufiger und deutlicher zu Wort zu melden.

Krenns Wunsch, die katholische Kirche müßte in den elektronischen Medien mehr Gelegenheit zur Selbstdarstellung bekommen, läßt neue und sicher nicht immer fruchtbare Konflikte erwarten. Der Bischof wird ja kaum bezahlte „Belangsendungen“ der katholischen Kirche meinen. Und bei Sendungen der verschiedenen ORF-Abteilungen, vor allem auch jener für Religion in

Hörfunk und Fernsehen, die von unabhängigen Journalisten im ORF produziert werden (und neben der katholischen Kirche auch alle anderen anerkannten Religionsgemeinschaften berücksichtigen müssen), wird man sich kaum von Bischof Krenn vorschreiben lassen, welche Personen noch soweit „katholisch“ sind, daß sie dort „im Namen der Kirche“ zu Wort kommen dürfen.

In der Praxis spricht dort ja auch kaum jemand ausdrücklich „im Namen der Kirche“, sondern „über die Kirche“ oder „als Mitglied der Kirche“. Krenn hingegen nimmt zwar nicht die Rolle eines Sprechers der Bischofskonferenz in Anspruch, wohl aber, nicht nur als Bischof von St. Pölten, sondern auch explizit als Vertreter der Lehre der katholischen Kirche und „Zeuge der Wahrheit“ aufzutreten. Er degradiert so unverhohlen alle, die anderer Meinung sind, zu Vertretern der „Unwahrheit“ und jedes Gewissen, das seine - strikt nach dem römischen Lehramt ausgerichtete - Position nicht mittragen kann, zu einem „irrenden Gewissen“. Zwar wird Respekt für jedes Gewissen bekundet, aber klargestellt, daß ein „gebildetes Gewissen“, um das man sich bemühen müsse, nie im Widerspruch zur kirchlichen Norm stehen könne.

Und genau das ist unhaltbar, es sei denn, man erhebt - was die katholische Kirche wohlweislich nicht tut - für jede kirchliche Norm den Anspruch der Unfehlbarkeit. Kirchliche Normen sind zweifellos, gerade auch in der aktuellen Frage der wiederverheirateten Geschiedenen, äußerst wichtig und notwendig, sie müssen aber immer wieder im Einzelfall an den beiden Hauptgeboten — der Gottes- und der Nächstenliebe - überprüft werden.

Das ist sicher mühevoll, dürfte aber dem Geist Jesu Christi mehr entsprechen als unbarmherzige Paragraphentreue.

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