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Fall Antoniolli - Fall UOG

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Aus dem Streit um das Universitätsorganisationsgesetz ist ein „Fall Antoniolli“ geworden. Der Präsident des Verfassungsgerichtshofes , hielt es mit seiner Rechtsauffassung unvereinbar, die Verfassungskonformität des großen Reformgesetzes zu bestätigenspeziell jenen Passus, der paritätisch zusammengesetzte Gremien über Forschungsaufgaben entscheiden lassen will. Dies widerspräche der Verfassungsbestimmung von der Freiheit der Wissenschaft, meinten die Wissenschafter schon bei den Verhandlungen um das UOG. Über Wissenschaft könne nur der entscheiden, der wissenschaftlich qualifiziert sei, nicht wer aus rein gruppenspezifischen Überlegungen in bestimmte Gremien delegiert werde.

Noch vor der Beschlußfassung des UOG meldete der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes seine Bedenken an - sie wurden weggewischt. Dann nahmen zwei Professoren den konkreten Fall zum An laß, Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Sie ging weiter an den Verfassungsgerichtshof, der sie zunächst aus rein formellen Gründen abwies. Bei der Neuauflage der Beschwerde konnte er sich nicht mehr einer klaren Antwort entziehen. Die Mehrheit der Richter stimmte der Regierungsmeinung zu. Der Präsident zog die Konsequenzen. Und dies, nachdem er lange Jahre bemüht war, Konflikte zu vermeiden. Wenige Wochen, bevor er altersmäßig aus dem Dienst geschieden wäre.

Der Fall Antoniolli wird zum Fanal, zum Fall UOG. Zum Zeichen dafür, daß eine Politik ihre Grenzen haben muß, die meint, die Verfassung je nach augenblicklichen Notwendigkeiten auslegen zu können. Die meint, auch die Höchstgerichte müßten sich dem anschließen. Wird man hieraus auch andernorts die nötigen Konsequenzen ziehen?

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