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Förderung für neue Musik

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Österreichs Komponisten forderten im Jahr 1990 zehn Prozent Anteil an den Musikbudgets. Zu Jahresbeginn berichtete die FURCHE (1 /92) über den Anteil der Länder-Musikbudgets in Österreich, der für Kompositionsaufträge und Arbeitsstipendien den Komponisten direkt zur Verfügung steht: Zwischen etwa 2,5 Prozent (Vorarlberg) und weniger als ein Promille (Wien) waren aus Unterlagen zu berechnen, die dem Arbeitskreis „Freischaffende Komponisten" im Österreichischen Komponistenbund als Standesvertretung zur Verfügung gestellt worden waren.

Diese Publikation hat Reaktionen ausgelöst. So wurde in Niederösterreich von der für zeitgenössische Kunst zuständigen Landesrätin Liese Prokop nun im Budget eine eigene Position zur Förderung lebender Komponisten vorgesehen.

Bei einer kürzlich in Krems abgehaltenen Diskussion mit aktiven Künstlern („Kultur-Positionen") ging Landesrätin Prokop über Anregung von Sektionschef Hans Temnitscka vom Unterrichtsministerium auch auf die grundsätzliche und allgemein als notwendig empfundene Selbstbindung eines Mindest-Budgetanteils für Kunst und Kultur ein.

Vorbildlich könnte sein, rund 2,7 Prozent des Bundes-Musikbudgets direkt heimischen Komponisten in Form von Werkvertragsförderungen, Preisen und Stipendien zugute kommen zu lassen. Davon sind leider die Bundestheater ausgenommen.

Im Land Oberösterreich wiederum werden zwar nicht die Komponisten, wohl aber wird neue Musik mit 20 Prozent des Musikbudgets unterstützt. (Wenn auch nicht ganz klar ist, wie alt diese „neue Musik" ist.)

Auch der österreichische Gewerkschaftsbund bemüht sich seit einiger Zeit, den Komponistenberuf wieder als solchen anzuerkennen und so manches erfolgreiche Pilotprojekt läßt inzwischen den Schluß zu, daß Kompositionsaufträge das Erscheinungsbild neuer Musik günstig beeinflussen, darüber hinaus aber auch sinnvolle wirtschaftliche Impulse fördern können.

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