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Jugendsoziologie und Schulgesetz

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Jugend ist nicht allein die Summe der Vierzehn- bis Fünfundzwanzigjährigen in der Schichtung der Bevölkerungspyramide, begrenzt vor Kindern und den Erwachsenen, und ist nicht allein ein Durchgangsstadium zum Erwachsen-Sein, sondern, nach der einen Auffassung (Tenbruck), ein soziales Gebilde, im besonderen sogar eine geschichtlich eingebundene Erscheinung in der Gesellschaft unserer Epoche. Die Verbindung des jungen Menschen in dei modernen Gesellschaft im Bereich der westlichen Kulturen erfolgt im allgemeinen über die Eigengruppe „Jugend“.

In den Regionen der einfachen Kulte, mit ihren vorherrschenden naturgewachsenen Beziehungen zwischen den Menschen, ist Jugend lediglich eine offene Gruppe jener in der Gesellschaft, die noch nicht erwachsen sind, wenn die Jugend überhaupt zui Gesellschaft gerechnet und ihre Angehörigen nicht erst durch spezifische Riten in dieselbe aufgenommen werden. Erst in der epochalen Sozialstruktur der komplexen Gesellschaft, also in einer geschichtlichen Phase, die sich durch eine bestimmte gesellschaftliche und produktionsorganisatorische Verfassung dokumentiert, ist Jugend ein eigenständiges, quasi autonome! Gebilde. Darüber hinaus entstehen, ah Folge intensiver zeitgeschichtlich-politischer Einflüsse, voneinander abgrenzbare „Jugendgenerationen“ mit radikalen Ausformungen in ihrem typischer Verhalten („Kriegsgeneration“, bündische und politische Jugend).

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