Unschuldsvermutung missachtet

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Wie oft ist, speziell im sogenannten Boulevard, der Satz: „Es gilt die Unschuldsvermutung“ zu lesen? Und wie oft hat man als Leser das Gefühl, dass genau diese Unschuldsvermutung, formale Beteuerung hin oder her, nicht eingehalten wird?

Eine von der EU finanzierte Studie der Universität Wien untersuchte genau diese Frage – und kam zum Schluss, dass jedenfalls der heimische Boulevard hier, sagen wir, besonders locker mit diesem Grundgut des Rechtsstaates umgeht.

Der Untersuchungszeitraum bezieht sich auf Juni bis September 2018, die untersuchten Medien waren die TV-Programme von ORF, Puls 4 und ATV, die Tageszeitungen Krone, Heute, Österreich, Kurier, Standard, Presse sowie die Online-Medien Addendum, Dossier, unzensuriert.at undvienna.at.

In den Boulevardmedien ortet die Studie Missachtungen der Unschuldsvermutungen besonders häufig, wenn Verdächtige und Angeklagte Ausländer waren bzw. ausländische Wurzeln hatten oder Muslime, Migranten, Flüchtlinge, oder Asylwerbende waren. Bei den TV-Sendern wurden auf Puls 4 öfters Verstöße geortet, die FPÖ-nahe Plattform unzensuriert.at fiel im Online-Bereich besonders negativ auf.

Die Ergebnisse der Studie werden wache Beobachter kaum überraschen. Es ist trotzdem wichtig, derartige Aushöhlungen von Grundrechten in den Medien aufzuzeigen und auch konkret zu belegen.

Dazu kommt, auch darauf macht die Studie aufmerksam, dass die Selbstkontrollmechanismen der Medien hier nicht greifen: Die die Unschuldsvermutung am wenigsten beachtenden Medien würden den Österreichischen Presserat und dessen Ehrenkodex nicht anerkennen: Krone, Heute, Österreich und unzensuriert.at müssen sich hier einmal mehr gefallen lassen, klar kritisiert zu werden.

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