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Pension für Mütter besser

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Erfreulich: Die „Lösung mit Pferdefuß” (FURCHE 6/1993) der Pensionsreforrh, die für Mütter, die ihre Erwerbstätigkeit zugunsten der Familie unterbrochen haben, nachteilige Auswirkungen gehabt hätte, kommt so nicht. Die Analyse von Volksanwalt Herbert Kohlmaier, die sich auf die Regierungsvorlage stützte, wurde auf dem Weg zum Leser - ein Risiko, mit dem Wochenzeitungen leben müssen - durch eine diesbezügliche Einigung im Sozialausschuß des Nationalrates „überholt”.

Kohlmaiers Darlegungen sind daher in einem Punkt erfreulicherweise zu ergänzen: Die geschilderte „ewige Anwartschaft”, also der gesicherte Anspruch auf Pension nach 15 Beitragsjahren, wird ausgeweitet. Sie kann auch mit 25 Versicherungsjahren erreicht werden, wobei dann die (für die Diskussion interessanten und relevanten) Ersatzzeiten der Pflege von Kleinkindern mitzählen. *Es kommt dann auch nicht auf deren zeitliche Lagerung an.

Diese Besserstellung wird vor allem kinderreichen Familien zugute kommen. Es wird aber jeweils nötig sein, das, was neben den Erziehungszeiten auf 25 Versicherungsjahre fehlt, mit anderen Versicherungszeiten zu ergänzen. Außerdem wurde die Anrechnung der Betreuung von behinderten Kindern noch weiterverbessert. Unterm Strich: ein gutes Ergebnis. Sicher aber auch ein Erfolg all jener, die sich in diesem Zusammenhang für die Anliegen der Familie in der So--zialversicherung engagiert und stark gemacht haben. Wie man sieht, es lohnt sich.

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