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Stimme zum Strafrechtsentwurf

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Die Evangelische Akademie in Österreich hat durch ihren Juristischen Arbeitskreis eine „Stellungnahme“ zu dem Entwurf eines Strafgesetzbuches, der vom Bundesministerium für Justiz im Jahr 1964 vorgelegt wurde, erarbeitet und sie dem Justizminister und dem Evangelischen Oberkirchenrat in Wien vorgelegt. Der Verfasser dieses Artikels hat an dieser Stellungnahme als theologischer Referent des Juristischen Arbeitskreises mitgewirkt. Dieser Stellungnahme, die sich in einigem von unserer unterscheidet, soll daher, wie bisher schon mehrmals, eine von katholischer Seite folgen.

Die Redaktion

Die evangelische Stellungnahme bejaht aufs Ganze gesehen den Ministerialentwurf trotz kräftiger Kritik im einzelnen. Die ethischen und weltanschaulichen Hintergründe der juristischen Formulierungen, wie sie vor allem in den „Erläuterungen“ zutage treten, konnten zwar wiederholt nicht unsere Zustimmung finden und wurden daher jeweils eindeutig zurückgewiesen oder kritisch beleuchtet. Aber sie verdeutlichen zugleich die außerordentlich schwierige geistige Situation, in der dieser Entwurf zustande kam, eine Situation übrigens, die sich nach menschlichem Ermessen kaum in absehbarer Zeit ändern dürfte. Wenn der Entwurf daher deutlich die Suche nach Kompromiß und Ausgleich widerspiegelt und sich kaum als Werk aus einem Guß darstellt, so ergibt sich für einen bewußt christlichen Beurteilungsversuch die entscheidende Frage, ob nicht gerade der Mangel an Entschlossenheit zu christlich-weltanschaulicher Grundlegung bereits ein erster und entscheidender Anlaß hätte sein müssen, das Ganze in Frage zu stellen. Diese scheinbar so naheliegende Frage haben wir also ganz anders beantwortet. Welche Gründe sind dafür maßgebend?

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