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US-Raketen „verteidigten” Werte

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Zwei Tage nach Abschluß der Wiener UN-Menschenrechtskonferenz „verteidigten” die USA gegen den Irak wieder einmal die westlichen Werte. Augenfälliger konnte gar nicht das unterschiedliche Denken zwischen islamischer Dritter-Welt und dem Westen demonstriert werden, der auch in Wien tiefer Zwistgrund war.

Bei aller sicherheitspolitischen Berechtigung, die man diesem „Warnsignal” beimessen kann, handelten die Vereinigten Staaten gegen die völkerrechtlichen Prinzipien der UN-Charta. Völkerrechtler sagen, daß es sich erstens um keinen Verteidigungsakt gemäß Artikel 51 der UN-Charta gehandelt habe, weil dafür die Voraussetzungen fehlten, ja daß der Raketenangriff auf Bagdad unter das Gewaltanwendungsverbot gemäß Artikel 2, Ziffer 4 der Charta der Vereinten Nationen falle.

Nach Wien stellt sich grundsätzlich die

Frage, ob überhaupt eine demokratische Ordnung, in der Menschenrechte geachtet werden, herbeigebombt werden kann.

Der britische „Guardian” hat auf folgenden Widerspruch hingewiesen: im Falle Bosniens warnt man vor einer sogenannten „humanitären Intervention” mittels militärischer Gewalt, um den Krieg nicht weiter eskalieren zu lassen. Gleichzeitig nimmt man mit einem Raketenangriff auf Bagdad Terrorprovokationen in Kauf. Vergeltung - so denken die USA nur wenn es gerade paßt - dreht die Gewaltspirale nur weiter.

Was in Wien an Positivem bei der Menschenrechtskonferenz herausgekommen ist -Bestätigung der Universalität der Menschenrechte, Recht auf Entwicklung als Menschenrecht, Abgehen vom Nichteinmischungsprinzip - darf nicht der Interpretation eines selbstgerechten Westens überlassen werden.

Wenn eine „Neue Weltordnung” entstehen soll, dann muß sich vor allem die westliche Führungsmacht - man muß eigentlich wieder von „westlich” sprechen - kritische Anfragen aus dem islamischen Osten gefallen lassen.

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