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Zeugen Jehovas: Weder Wehr- noch Zivildienst

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Während die Koalition heftig um Bundesheer und Zivildienst feilscht, können sich Sektenmitglieder problemlos von beiden Verpflichtungen befreien lassen.

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Während die Koalition heftig um Bundesheer und Zivildienst feilscht, können sich Sektenmitglieder problemlos von beiden Verpflichtungen befreien lassen.

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Grundsätzlich besteht in Österreich die allgemeine Wehrpflicht. Im Paragraph 24 des Wehrgesetzes werden für die anerkannten Religionsgemeinschaften (etwa für Priester) Ausnahmen definiert. Im Paragraph 36 werden weitere Eventualitäten angeführt, die von einer Einberufung zum Präsenzdienst absehen lassen können: wirtschaftliche und familiäre Gründe sowie „militärische Rücksichten".

Angewendet wird diese Bestimmung aber auch auf „religiöse Sondergemeinschaften", wie einem Erlaß des Verteidigungsministers aus dem Jahre 1988 zu entnehmen ist: etwa auf die „Sieben-Tage-Adventi-sten" und die .Zeugen Jehovas" (Anm. d. Red.: daneben regelt derselbe Erlaß auch die Dispens für strenggläubige Angehörige anerkannter Religionsgemeinschaften).

Verzichtet aber das Bundesheer aus den angeführten Gründen auf eine Einberufung, so gibt es auch keine Rechtsgrundlage zur Ableistung des

Wie erspart sich nun ein „Zeuge Jehovas" Wehr- und Zivildienst? Er braucht nur eine Bestätigung von einem „Ältesten" der Gemeinde vorzulegen. Dieser bestätigt die bisherige Dauer der intensiven „missionarischen" Tätigkeit des Mitbruders. Die Zeugen Jehovas selbst würden durch diesen strengen Auslesemechanismus etwaige Mißbräuche in ihren eigenen Reihen verhindern, verlautet aus dem Heeresministerium blauäugig.

Der Hintergrund liegt freilich nicht im Verständnis des Bundesheeres für die Gewissensnöte der „Zeugen" (denn dann könnten sie ja durchaus den Zivildienst ableisten), sondern in den ominösen „militärischen Rücksichten". Im Klartext: „Wegen der Subversität der Zeugen Jehovas", wie die Pressestelle des Verteidigungsministeriums offen eingesteht.

Die „Zeugen" werden über diese Vorgangsweise glücklich sein, da sie dadurch weder Wehr- noch Zivildienst ableisten müssen. Lehnen sie doch generell die Dienste für die Gesellschaft, ob Feuerwehr, Rotes Kreuz oder Bundesheer „als Einrichtung dieser alten Welt" ab. Nebstbei betreiben sie - im Gegensatz zu anderen „religiösen Sondergemeinschaften" -

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