Kein kurzer Prozess

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Über politische Selbstreinigungsprozesse, Untersuchungsausschüsse und einen ehemaligen Kanzler vor Gericht.

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Über politische Selbstreinigungsprozesse, Untersuchungsausschüsse und einen ehemaligen Kanzler vor Gericht.

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Was machen politische Parteien, wenn in ihren Reihen Unschönheiten sichtbar werden? Sie beauftragen Compliance-Officer, die sich um umgewidmete Schrebergärten kümmern; sie konsultieren Historikerkommissionen, die braune Flecken inspizieren; oder sie wenden sich an den parteieigenen Ethikrat, der final bewerten soll, ob irgendwelche Chats nur ein wenig ungustiös waren oder doch ein wenig mehr. Das Salzamt würde solche Selbstbespiegelungen, die mit eigenen Unschönheiten kurzen Prozess machen sollen, in der Regel auch ganz gut schaffen.

Etwas länger wird der Prozess, wenn auch andere auf die Unschönheiten schauen, zum Beispiel in einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss. Das läuft manchmal besser und manchmal schlechter, manchmal eleganter und manchmal unschöner – aber immerhin coram publico und unter Wahrheitspflicht. Wenn auch das nicht mehr hilft, weil das mit der Wahrheit womöglich nicht so ernst genommen wird (es gilt stets die Unschuldsvermutung), dann gibt es immer noch ein Gericht.

Dass hier selbst ehemaligen Kanzlern ein kurzer oder langer, aber jedenfalls fairer Prozess mit jeder Menge Zeugen gemacht werden kann – das ist doch ganz schön eigentlich.

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