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Zwei Kultusgemeinden

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So, wie Christen sich als katholisch, altkatholisch, evangelisch usw. bekennen können, werden künftig auch die Juden in Österreich nicht länger mehr kraft Gesetzes einer Einheits-Kultusgemeinde angehören müssen.

Diese wichtige Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes begrüßte Benjamin Schreiber, der Präsident der „Agudas Israel“, auf einer Pressekonferenz als „historische Wende in der Geschichte der Juden in Österreich“ und „weltweiten Erfolg der orthodoxen Juden gegenüber der Bevormundung durch die liberalen Juden“.

Das Israelitengesetz von 1890 brachte in Österreich die Schaffung einer einheitlichen Kultusgemeinde, was damals noch keine brennenden Probleme schuf, später aber sehr wohl, als die Gegensätze unter den Riten und zu

den nichtgläubigen Juden zunahmen.

Seit 1946 wehrten sich die orthodoxen Juden in Österreich gegen die Führung der Kultusgemeinde durch Männer, die „außer ihrer Abstammung nichts mit dem Judentum zu tun haben“ und auch die öffentlichen Gelder (eine einmalige Wiedergutmachungssumme von 30 Mill. S und jährliche Subventionen, die heuer 5 Mill. S ausmachen) nicht für religiöse Zwecke verwendeten.

Ab 1. Juni 1982 können die orthodoxen Juden eine eigene Kultusgemeinde gründen und um Subventionen ansuchen.

Eines ihrer vordringlichen Anliegen ist nun die Wiederherausgabe klassischer jüdischer Literatur in deutscher Sprache. Motto: „jüdisches Wissen als Waffe im Kampf gegen den Antisemitismus.“

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