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Fundgrube für Juristen

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Vor mehr als fünf Jahren vereinigten sich österreichische Historiker im Rahmen einer Tagung des Institutes für Osterreichkunde, um das historische Werden der Verfassung in Österreich seit Maximilian I. zu untersuchen. Das Ergebnis dieser Tagung faßte der damalige Unterrichtsminister Dr. Drimmel in einem Schlußwort zusammen, in welchem er darauf hinwies, wie entscheidend die Kenntnis der Verfassung und die Achtung vor ihr für jeden Staatsbürger und vor allem für die junge Generation wäre.

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Vor mehr als fünf Jahren vereinigten sich österreichische Historiker im Rahmen einer Tagung des Institutes für Osterreichkunde, um das historische Werden der Verfassung in Österreich seit Maximilian I. zu untersuchen. Das Ergebnis dieser Tagung faßte der damalige Unterrichtsminister Dr. Drimmel in einem Schlußwort zusammen, in welchem er darauf hinwies, wie entscheidend die Kenntnis der Verfassung und die Achtung vor ihr für jeden Staatsbürger und vor allem für die junge Generation wäre.

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Ein Gegenstück zu den Arbeiten der Historiker liefern nun Vertreter der Rechtswissenschaft, indem sie die österreichische Verfassung nach verschiedenen Gesichtspunkten kritisch durchleuchten. Dabei werden auch bemerkenswerte Fragestellungen aufgeworfen, inwieweit unser derzeitiges Verfassungsrecht die Gesellschaftsordnung von heute zu erfassen imstande ist.

Hans Kelsens großartiger Überblick — 1923 zum erstenmal veröffentlicht — über die Entstehung der Republik Österreich und ihrer Verfassung ist für den Historiker ebenso wie für den Juristen eine Fundgrube. Dabei muß allerdings berücksichtigt werden, daß manche Formulierungen aus der Zeit der ersten Niederschrift verstanden werden müssen, besonders die scharfe Akzentuierung des revolutionären Prinzips bei der Entstehung der Republik Österreich.

In einem umfangreichen Beitrag bearbeitet Renė Marcic die Grundrechte in Österreich. Er unterstreicht neuerdings in blendender Argumentation, wie weit in den alten österreichischen Staatsgrundgesetzen die leitenden Gedanken der Menschenrechtskonvention vorweggenommen wurden.

Alfred Kobzina sieht in seinem Beitrag über die Republik und die Herrschaft des Rechts eine große Gefahr in der Entfernung unserer Verwaltungspraxis vom Ideal des Rechtsstaates, namentlich der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung.

Feliat Ermacora hat sich die Kooperation dės Bundes und der Länder zum Thema gewählt und dabei besonders’auf die Bedeutung der Institution des Landeshauptmannes hingewiesen.

Herbert Schambeck untersucht den Staatszweck der Republik Österreich vom Gesichtspunkt der Entwicklung der letzten Jahrzehnte, wobei besonders das Problem der Interessenverbände eine Rolle spielt.

Alfred Verdroß zeichnet in gewohnt meisterhafter Weise die Problematik der österreichischen Neutralität als einen wesentlichen Beitrag zum Frieden in der Welt von heute.

Die Beiträge von Johann Messner und Hans R. Klecatsky geben in ihrem Gedankenreichtum viele Anregungen, Messner durch seine fundierte philosophische Darstellung unserer freiheitlich demokratischen Gesellschaft und ihrer Problematik und der Justizminister durch seine dynamisch, zur Diskussion anregende Fragestellung nach der Verfassung und ihrer Fortentwicklung in der österreichischen Wirklichkeit von heute.

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