In der „Furche“ Nr. 32 erschien ein Artikel, „Der Spiegel zu Südtirol“, von Heinrich Kraft. Wie nach der Überschrift kaum zu erwarten, beschäftigte sich der Artikel nur mit Südkämten beziehungsweise der Lage der slowenischen Minderheit in diesem österreichischen Grenzgebiet. In sehr ausführlicher, teilweise wissenschaftlicher Darstellung bemüht sich der Verfasser nachzuweisen, daß der slowenischen Minderheit in Südkärnten seit langem ein Unrecht geschieht, das „die jeweilige Staatsautorität eines nedhltspolitschen Fehlers und damit eines Verstoßes gegen ein Gebot der Menschlichkeit, also nebenbei auch des Naturrechtes verdächtig“ macht. Dabei weist der Verfasser besonders auf Art. 7 des Staatsvertrages hin, der die Möglichkeit zusätzlicher slowenischer Amtssprache und doppelsprachiger topographischer Aufschriften in Verwal- tungs- und Gerichtsbezirken gibt. Der Verfasser vergißt hiebei den Wortlaut des Art. 7 anzuführen, wonach nur in slowenischen Bezirken und solchen mit „gemischter Bevölkerung“ die zweisprachige Amtssprache und Aufschriften öingeführt werden können.