Aus für Pflegeregress

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Lange Zeit waren auch Regresszahlungen für Pflegeleistungen ein viel diskutiertes Thema in Österreich: 2008 offiziell abgeschafft, etablierte sich diese Form der Finanzierung in einzelnen Bundesländern erneut. Die länderspezifischen Bestimmungen sahen dabei vor, dass Eheleute, Kinder oder auch Eltern von Menschen, die in einer Pflegeeinrichtung untergebracht werden müssen, verpflichtet sind, einen bestimmten Beitrag der anfallenden Kosten zu übernehmen. Je nachdem, ob Kinder für ihre Eltern bezahlen sollten oder umgekehrt, lag die Höhe der Zahlungen zwischen vier und 15 Prozent. Über die Jahre hinweg gesehen stellte der Regress für viele Familien eine enorme finanzielle Belastung dar - Befürworter verwiesen freilich auf die moralische Verpflichtung innerhalb des Familienkreises. Kärnten und die Steiermark waren die letzten beiden Bundesländer, in denen diese Form des Regresses angewandt wurde. In Kärnten fiel der Regress 2013, in der Steiermark wurde die Abschaffung mit 1. Juli diesen Jahres beschlossen - somit ist Österreich seit 2008 wieder regressfrei. (jto)

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