"Haarspalterei" im Gerichtssaal

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Rechtsanwalt Helmut Blum zum Spruch der Linzer Richter, die beleidigten Gefühle seines Mandanten und das weitere Vorgehen in dieser Causa.

Die Furche: Hat sich Ihr Mandant, Herr Nkumba-Tossanga, vom Polizisten-Ausspruch "Scheiß Neger" in seiner Würde verletzt gefühlt?

Helmut Blum: Ja, er ist empört. Er war früher selbst Mitglied der Leibgarde des Staatsoberhauptes der Demokratischen Republik Kongo, war also selbst Polizist und kann sich ein derartig unwürdiges Verhalten eines Beamten nicht erklären.

Die Furche: Halten sie die gerichtliche Entscheidung, dass diese Schimpfworte die Menschenwürde von Herrn Nkumba-Tossanga nicht verletzt haben, für akzeptabel?

Blum: Nein, das war ein Fehler. Zuerst wird er derart beschimpft und dann verweigert man ihm auch noch den Rechtsschutz. Das will er nicht auf sich beruhen lassen.

Die Furche: Gibt es in Österreich Präzendenzfälle für einen solchen Richterspruch?

Blum: Meines Wissens gibt es keine einschlägigen Urteile. Die Richter haben sich bei der Beurteilung dieses Falles auf Entscheidungen aus Deutschland gestützt.

Die Furche: Das Gericht meint, dass sich die Äußerung gegen eine Person richtet, die "zufällig" der schwarzen Rasse angehört und nicht gegen die schwarze Rasse als solche.

Blum: Das ist Haarspalterei. Natürlich spielt der Umstand, dass es sich bei meinem Mandanten um einen Flüchtling aus Afrika handelt, eine entscheidende Rolle. Ansonsten hätte der Polizist nicht diese zwei Worte verwendet.

Die Furche: Wie werden ihre weiteren Schritte aussehen?

Blum: Vielleicht kommt es zu einer Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes und der Oberste Gerichtshof nimmt sich der Sache an. Der Justizminister hat ja bereits Schritte in diese Richtung gesetzt. Das wäre sicher die beste Lösung.

Die Furche: Wenn es nicht dazu kommt?

Blum: Anderenfalls könnte mein Mandant auch noch den Polizisten zivilrechtlich wegen Beleidigung klagen. Da hat er aber das Kostenrisiko zu tragen. Und eine letzte Möglichkeit wäre noch der Gang zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Dazu müsste aber zuerst der Rechtsweg in Österreich ausgeschöpft sein.

Das Gespräch führte Thomas Hartl.

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