Integrationsvereinbarung

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Seit Anfang Jänner 2003 müssen sich Zuwanderer, um für einen längeren Zeitraum in Österreich bleiben zu können, einer Integrationsvereinbarung unterwerfen, die im Wesentlichen darin besteht, dass innerhalb von vier Jahren ein Deutschkurs absolviert werden muss. Die vorgesehen Kursdauer beträgt 100 Einheiten zu je 45 Minuten. Der Integrationsvertrag gilt für Arbeitnehmer, die seit 1. Jänner 1998 nach Österreich gekommen sind beziehungsweise für Neuzuwanderer. Die Integrationsvereinbarung sieht allerdings auch umfassende Ausnahmen vor: Spitzenführungskräfte, Zuwanderer, die entsprechende Deutschkenntnisse nachweisen können, Kleinkinder, Schüler, alte und schwer kranke Menschen, ewr-Bürger, Zuwanderer aus begünstigten Drittstaaten und Schlüsselkräfte, die sich weniger als zwei Jahre in Österreich niederlassen wollen. Ausnahmen, welche nun reduziert werden sollen, da zum Beispiel 2003 von den 84.000 der Zielgruppe 75.170 von der Verpflichtung ausgenommen waren. Die Kosten der Kurse trägt zu 50 Prozent der Bund, vorausgesetzt, die Vereinbarung wird in eineinhalb Jahren erfüllt. Danach sinkt der Kostenbeitrag des Bundes auf 25 Prozent, nach einem weiteren halben Jahr entfällt dieser ganz und wenn nach drei Jahren kein Kurs absolviert wurde, droht eine Verwaltungsstrafe von 200 Euro. Sollte ein Zuwanderer nach vier Jahren der Vereinbarung immer noch nicht nachgekommen sein, wird ihm die Niederlassungsbewilligung nicht verlängert. Von den 14.654 Zuwanderern, die eine Integrationsvereinbarung in den letzten zwei Jahren eingegangen sind, haben erst 3485 die Vereinbarung erfüllt. VerT

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