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Nun hat sie wieder begonnen, die Urlaubszeit mit ihren Stau-, Abenteuer-, Alkohol-, Fress- und Animationsexzessen vom Nordkap bis in die All-inclusive-Ferienclubs aller Erdteile. Der wohlhabendere Teil der Menschheit verschleudert die in workaholischen Wahnwochen während des Jahres zuvor aufgesparte Zeit, befreit von den Lasten seines Arbeitslebens.

Man darf davon ausgehen, dass solches Verhalten den Mitgliedern der Generalversammlung der Vereinten Nationen nicht im Sinn lag, als sie im Jahr 1948 im Artikel 24 der "Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte" auch den Anspruch auf Urlaub als Menschenrecht verabschiedeten: "Jeder Mensch hat Anspruch auf Erholung und Freizeit sowie auf eine vernünftige Begrenzung der Arbeitszeit und auf periodischen, bezahlten Urlaub." Zu menschenverachtend waren damals weltweit die Arbeitsbedingungen, erdrückend die Abhängigkeiten der Arbeiter, vor allem gab es kaum Schutz vor Ausbeutung und Gesundheitsgefährdung. Dagegen wollten sie das Menschenrecht als Maßnahme setzen.

Schon dieser Hintergründe und dieser Intention des "Menschenrechts auf Urlaub" wegen ist es angemessen, darüber nachzudenken, ob und wie man diese Freiheit nicht doch auch anders umsetzen könnte denn als Urlaubszeitarbeiter der internationalen Freizeitindustrie: Indem man sich etwa die Denkweise von Bewohnern Schwarzafrikas zum Vorbild nimmt. Ihrer Auffassung nach braucht der Mensch jeden Tag Erholung, Zeit zum fröhlichen Betrachten dessen, was er geschafft hat, zum Nachdenken darüber, wofür und warum er arbeitet. Und vor allem wollen sie jeden Tag Zeit für diejenigen haben, mit denen sie leben, um miteinander zu reden, zu essen und zu lachen - mehr als sieben Minuten lang.

Der Autor ist Wissenschaftlicher Direktor der Joanneum Research Forschungsgesellschaft in Graz.

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