Urteil über rituelles Schlachten

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Auflagen für das rituelle Schlachten von Tieren ohne Betäubung sind aus Sicht des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) kein Verstoß gegen die Religionsfreiheit. Der EuGH bestätigte am Dienstag eine Vorschrift in Belgien, wonach Tiere auch während des islamischen Opferfestes und nach den Riten der Religion nur in zugelassenen Schlachthöfen getötet werden dürfen. Rituelles Schlachten ohne Betäubung wird nach Religionsvorschriften sowohl im Islam als auch im Judentum praktiziert. Tierschützer kritisieren das.

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