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30 Jahre Katastrophenfonds

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Die dramatischen Bilder aus dem Oderbruch haben die Erinnerung an die - nicht ganz so verheerenden - Fluten in unserem Land fast schon überlagert. Doch nur wenige Wochen vor der bedrohlichen Zuspitzung an der polnisch-deutschen Grenze standen insbesondere die niederösterreichischen Bezirke Lilienfeld und Mödling unter Wasser. Ein Anlaß, sich an eine von der Regierung Klaus vorgenomme Weichenstellung zu erinnern, die heute — zum Glück — als Selbstverständlichkeit - gilt: die Schaffung des Katastrophenfonds.

Die Lawinenkatastrophe des Jahres 1951 war die erste große Naturkatastrophe der jungen Zweiten Republik. Die Kompetenzen zur „Förderung der Behebung von Schäden nach Naturkatastrophen im Vermögen physischer Personen” lagen bei den Bundesländern. Der Bund beteiligte sich aber damals und in den folgenden Jahren an der Schadensgutma-chung mittels Sondergesetzen. Erst die verheerenden Hochwässer der Jahre 1965 und 1966 gaben Anlaß, einen eigenen Fonds zu schaffen und somit eine längst fällige Maßnahme in Angriff zu nehmen.

Der damalige Finanzminister Wolfgapg Schmitz legte dem Ministerrat im August 1966 einen Bericht über all jene Maßnahmen vor, die zur Beseitigung der aktuellen Schäden und zur Vorbeugung getroffen werden sollten. Die Beträge, die im laufenden Jahr nicht mehr verwendet werden konnten, sollten 1967 einem zu schaffenden Katastrophenfonds zugeführt werden.

Wurden die Mittel für den Fonds ursprünglich durch zweckgebundene Zuschläge auf diverse Steuern aufgebracht, so geschieht dies nach derzeit geltender Regelung durch sogenannte Vorweganteile bei der Einkommens- und Lohnsteuer, der Kapitalertragssteuer und der Körperschaftssteuer. Mehrfach ausgeweitet wurden auch die Verwendungszwecke des Fonds (Nuklearkatastrophen -Tschernobyl!). Geblieben ist die Idee der Solidarität zwischen Bund, Ländern und Gemeinden.

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