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Seit Jahren führte die Katholische Hochschuljugend eine Beratung für Maturanten durch. Im vergangenen Jahr erhielt die Katholische Hochschuljugend ein Schreiben vom Bundesministerium für soziale Verwaltung, in dem der Katholischen Hochschuljugend nahegelegt wurde, in Hinkunft auf derlei Veranstaltungen zu verzichten.

Da dieses Schreiben fast einem Verbot gleichkam, wurde daraufhin eine parlamentarische Anfrage des Abgeordneten Dr. Kummer und Genossen an den Sozialminister gerichtet: Dessen Antwort stimmte bedenklich: Bekanntlich besagt das Subsidiaritätsprinzip, daß größere Gemeinschaften nur jene Aufgaben durchführen sollen, die kleinere nicht bewältigen können.

Anstatt nun das Ministerium für soziale Verwaltung, private Vereinigungen und Bildungsträger in ihrem ehrlichen Bemühen zu unterstützen, versucht das Bundesministerium für soziale Verwaltung diese der Staatsmaschinerie unterzuordnen.

Wir zitieren wörtlich aus der Anfragebeantwortung: „Ich stütze mich, wenn ich mich an die Katholische Hochschuljugend Österreichs wende, ihre Veranstaltungen auf dem Gebiet der Berufsberatung an jene der Arbeitsmarktverwaltung organisch anzupassen, auf keine Gesetzesstelle. Denn fügen sich die Veranstaltungen nicht ohne Überschneidung aneinander, entsteht ein unökonomischer und unzweckmäßiger Leerlauf, der schon aus Gründen des gesunden Menschenverstandes vermieden werden sollte.“

Man muß sie eben ein paarmal lesen, die zwei Sätze, um ihren Sinn herauszufinden. Doch Hauptsache, der gesunde Menschenverstand spricht daraus!

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