Bis auf eine, wenn auch wichtige Bestimmung-die Fristenregelung - war die Straf rechtsreform 1975 ein Konsens-Werk. Viele Hoffnungen wurden inzwischen enttäuscht.
Die Todesstrafe ist eine schreckliche Realität in der Welt von heute. Nach wie vor befördert die Justiz in zahlreichen Ländern Straftäter per Gesetz vom Leben in den Tod.
Die Frage nach der Bedeutung der Pressegesetzgebung ist bei den Reformen des österreichischen Presserechts in seiner langen Geschichte immer wieder aufs neue gestellt worden. Ihre Beantwortung hängt vom Standort ab, den man im Verhältnis zur Funktion der publizistischen Medien in der Gesellschaft einnimmt. In den heute schon historischen Reformen des österreichischen Presserechts richtete sich der Freiheitsanspruch der Presse ausschließlich gegen die Träger der Staatsgewalt. Die Regierenden wiederum sahen in der Presse eine gegen sie gerichtete Waffe, die es möglichst zu entschärfen galt. Von diesem Ansatz her ergibt sich der vielzitierte Satz Friedrich Austerlitz'. Friedrich Austerlitz, dem wir die Gesetzwerdung des heute noch geltenden Pressegesetzes vom 7. April 1922 danken, schrieb im Jahr 1902: „Im Grunde genommen gibt es nur ein wirklich freiheitliches Preßgesetz: keines. Nur dort ist die Freiheit ganz und unver-kümmert, wo sie durch keine Schranke begrenzt, durch keine Grenze beschränkt ist.“
Seit im April 1966 Universitätsprofessor Dr. Hans Klecatsky die Leitung des Justizressorts übertragen wurde, ist die „Richterstaat“-Diskussion in Österreich neu belebt worden. Der Justizminister hat seither in vielen Vorträgen und Erklärungen sein Programm der Stärkung * der verfassungsrechtlichen Befugnisse der Richter öffentlich vertreten, „da der Richter immer mehr und aus den verschiedensten Gründen zur zentralen Gestalt (Anmerkung: gesperrt von mir Ch. B.) im Staate wird.“ Vortrag vor der österreichischen Juristenkommission am 25. November 1966, „österreichische
Bundesrat Dr. Christian Broda ist in den letzten Jahren immer stärker der Oeffentlichkeit bekanntgeworden als Repräsentant einer jüngeren sozialistischen Generation, die in Westeuropa und Amerika ihre Erfahrungen gesammelt hat und in kritischer Auseinandersetzung mit den gesellschaftlichen und politischen Problemen unserer Zeit das Schwergewicht immer stärker auf zwei Momente legt: auf die Frage der Freiheit — Freiheit in einem Zeitalter der „Massen“ — und auf kulturpolitische Probleme im weitesten Sinn des Begriffs. Als Neffe des bekannten Staatsrechtlers Hans Kelsen, des langjährigen österreichischen Gesandten in Prag, Marek, und des Filmregisseurs G. W. Pabst verkörpert der Wiener Rechtsanwalt Dr. Christian Broda einen dynamischen, sehr aktiven Typ einer neuen Generation sozialistischer Politiker, die über die Grenzen ihrer Parteiheimat hinaus Interesse und Diskussion ihrer Gedanken verdient.„Die Furche“