Seit 1958 ist Günter Rehak Mitglied derSPÖ. Er ist gegen die Abtreibung und für die Lösungsversuche, die die Plattform „Geborene für Ungeborene" anzuregen versucht.
Ander laufenden Gleichberechtigungsdiskussion stört Günter Rehak, heute arbeitet der ehemalige Sekretär von Bundeskanzler Bruno Kreisky im Bundespressedienst, unter anderem die,,unkritisch vorausgesetzte Annahme, daß die traditionelle Ungleichbehandlung der Geschlechter nur den Frauen Nachteile bringe". In dem demnächst erscheinenden „Österreichischen Jahrbuch 80 für Politik" hat ersieh deshalb in einem Beitrag mit der kaum gestellten Frage nach Gleichberechtigung des Mannes auseinandergesetzt, aus dem wir auszugweise zitieren.
Das, was im folgenden gesagt wird, ist gut gesagt. Aber es gewinnt noch eine zusätzliche Dimension, wenn man weiß, wer der Verfasser ist: ein Sozialist, konfessionslos, Beamter im Bundeskanzleramt, enger Mitarbeiter des Regierungschefs.Nach der in Österreich derzeit gültigen Gesetzeslage ist der Schwangerschaftsabbruch ein Delikt, das unter bestimmten Voraussetzungen straflos bleibt. 97 Abs. (1) Strafgesetzbuch (StGB), nennt diese Voraussetzungen. An erster Stelle wird lapidar bestimmt: „Die Tat ist nach 96 nicht strafbar, wenn der Schwangerschaftsabbruch innerhalb der ersten drei Monate